Verletzte Grundrechte in der EU: Verfahren nach Artikel 7 erforderlich

Stellungnahme nach einem Offenen Brief an die deutsche Bundeskanzlerin Merkel.
Regierungssprecherin bestätigte die Bedeutung der Grundrechte für Europa. Die Grundrechte sind die Basis für die Zusammenarbeit in der EU.

Es wurden Verletzungen von Grundrechten in Ländern der Europäischen Union dokumentiert. Eine Regierungssprecherin des Bundeskanzleramts von Angela Merkel gab auf Anfrage die folgende Stellungnahme ab:

„Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft.  Sollten EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben des Unionsrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte, nicht beachten, obliegt es der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge, gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Artikel 7 des EU-Vertrags bietet ein weiteres Verfahren zur Sanktionierung von Rechtsstaatsmängeln in den Mitgliedstaaten.“
(Regierungssprecherin von Angela Merkel: Schreiben vom 13. 7. 2018)

Demnach sollte die Europäische Kommission ein Verfahren einleiten, wenn ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Charta der Grundrechte nicht beachtet.

Ein solches Verfahren ist ein dringendes Anliegen, da in Österreich tausende Fälle von ernsthaften Verletzungen der Grundrechte vorliegen. Insbesondere durch willkürliche Verletzungen des Eigentumsrechts sollen Bürger der Republik Österreich um ihre gesicherte Existenz gebracht werden und geraten dadurch in Notsituationen. Die Vorfälle werden durch die jährlichen Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft bestätigt.


Destabilisierung der EU

Es können auch weitere Staaten der Europäischen Union durch das Fehlverhalten eines Mitgliedsstaates angesteckt werden. Das kann bereits bei Visegrád-Staaten beobachtet werden, mit denen die österreichische Bundesregierung und staatlliche Stellen der Republik Österreich besonders engen politischen Kontakt pflegen wollen.

Es liegen bereits Berichte aus Visegrád-Staaten vor, die ebenfalls prekäre Situationen im Bereich der Grundrechte belegen. Die Europäische Union leitete inzwischen bereits Verfahren nach Artikel 7 des Vertrages von Lissabon gegen Polen und Ungarn ein, da die Verletzung von Grundrechten in diesen Ländern dokumentiert ist. Es ist  eine Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit gegeben.  Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages von Lissabon wurde für Polen  im Dezember 2017 von der Europäischen Kommission und für Ungarn im September 2018 vom Europäischen Parlament gestartet.

Die Charta der Grundrechte gilt als Fundament der Europäischen Union, die sich dadurch als Wertegemeinschaft versteht. Die kontinuierliche Verletzung der Grundrechte durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union kann deshalb zu einer Destablisierung der EU führen. Schon deshalb wird eine rasche Reaktion der Europäischen Kommission von Bedeutung sein.


Offener Brief an Angela Merkel

Ausgangspunkt der Anfrage war ein Offener Brief an Bundeskanzlerin Merkel, der im Magazin Tabula Rasa veröffentlicht wurde:
Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Zur Verletzung von Grundrechten im EU-Mitgliedsstaat Österreich (Tabula Rasa, 6. Juli 2018)

Der Offene Brief an die deutsche Bundeskanzlerin hatte die ernsthafte Verletzung von Grundrechten in der Republik Österreich zum Inhalt. Bundeskanzlerin Merkel sollte mit dem Offenen Brief über die Verletzung von Grundrechten in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union persönlich informiert werden. Die deutsche Bundeskanzlerin Merkel wurde angesprochen als eine „Europapolitikerin, die für den Schutz der Grundrechte steht”.

Die Regierungssprecherin betonte in ihrer Stellungnahme,  die Bedeutung der Grundrechte für die Politik von Bundeskanzlerin Merkel:
„Die Bundeskanzlerin hat immer wieder betont, dass die EU-Verträge und die Charta der Grundrechte der EU die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit bilden. Hierin sind die gemeinsamen europäischen Werte und Grundrechte sowie demokratischen Regeln festgehalten. Sie sind konstitutiv für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union“.
(Regierungssprecherin von Angela Merkel: Schreiben vom 13. 7. 2018)


Bundeskanzlerin Merkel garantierte in ihrer Regierungszeit deutlich den politischen Willen zur Einhaltung der Grundrechte.  1989 in der Wendezeit der DDR begann Angela Merkel, beim Demokratischen Aufbruch sich zu engagieren. Der Demokratische Aufbruch war eine Bürgerrechtsgruppe, die das politische System in der DDR verändern wollte. Gefordert wurden Meinungsfreiheit und Demokratie.

Jetzt gibt es in Österreich tausende Verletzungen der Grundrechte, die an Vorfälle in der ehemaligen DDR gemahnen. Mit der Anfrage an Angela Merkel wurde erhofft, dass die Bundeskanzlerin gemeinsam mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Thema in die Agenda der Europäischen Union einbringt.

Links:


Verletzung von Grundrechten destabilisiert die EU (Qolumnist, 17. 7. 2019)

Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: Zur Verletzung von Grundrechten im EU-Mitgliedsstaat Österreich (Tabula Rasa Magazin, 6. 7. 2018)

Macht Merkel Kurz zum Staatsmann? (The European, 29. 1. 2018)

Der Antrittsbesuch von Sebastian Kurz bei der deutschen Bundeskanzlerin (Tabula Rasa Magazin, 28. 1. 2018)

© Autor: Johannes Schütz, 2019

Aktualisierte Fassung eines Beitrages auf Huffington Post:
Merkel steht für Grundrechte: Die deutsche Bundeskanzlerin ist eine Garantie für die Stabilität der Europäischen Union“. Erstveröffentlichung  auf Huffington Post, 29. 7.2018.

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Johannes Schuetz Verfasst von:

Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Grundrechte, EU). Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa. Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich". Homepage: www.journalist.tel www.tabularasamagazin.de/author/schuetz_johannes www.theeuropean.de/johannes-schuetz Kontakt: iinfo [at] communitytv.eu