Serie: Justizskandal in Österreich (6)
Wer ist verantwortlich für den skandalösen Zustand der Ombudsstellen des österreichischen Justizministeriums. Die Spur führte uns im letzten Beitrag der Serie Justizskandal in die Abteilung III 1 und zu Oberstaatsanwalt Köberl. Hier die Dokumente.
Der Stil von Oberstaatsanwalt Köberl erinnert frappant an das Auftreten des Sachwalters Burghardt. Als wären sie als Kollegen durch dieselbe Schule gegangen. Beide gehen auf Argumente grundsätzlich nicht ein und antworten markant in einem süffisanten Ton.
Die folgende Dokumentation bringt eine wesentliche Auswahl der Antworten von Oberstaatsanwalt Köberl in vollem Wortlaut.
Die Anfragen an Oberstaatsanwalt Köberl wurden mit der Email-Adresse @mediaconsulting.at versendet. Damit war für das Bundesministerium für Justiz klar erkennbar, dass auch eine Darstellung in den Medien vorbereitet wird.
1. Antwort als Menschenrechtskoordinator
Oberstaatsanwalt Köberl bekleidet im österreichischen Bundesministerium für Justiz auch die Funktion des Menschenrechtskoordinators. Im ersten Schreiben wurde er in dieser Funktion angefragt. Er wurde auf die Verletzung von Grundrechten aufmerksam gemacht, insbesondere des Rechts auf Eigentum, verursacht durch Amtsmissbrauch.
„Beim Vorfall handelt es sich um eine deutliche Verletzung von Grundrechten der Europäischen Union in der Republik Österreich. Insbesondere Artikel 17 (Eigentumsrecht), Artikel 11 (Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit), Artikel 13 (Freiheit der Kunst und Wissenschaft), Artikel 16 (Unternehmerische Freiheit) und Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation)“.
(Johannes Schütz: Email an Oberstaatsanwalt Köberl, 16. 6. 2016)
Die Anfrage wurde um 15.03 Uhr abgesendet. Die Antwort von Oberstaatsanwalt Köberl erfolgte um 15.21, also bereits 18 Minuten nach der Anfrage.
Oberstaatsanwalt Köberl erhielt in der Anfrage klare Hinweise auf die kriminelle Plünderung von Wohnräumen und Vermögenswerten durch richterliche Willkür, umgesetzt mit einer entwickelten Methode von sogenannter „Sachwalterschaft“. Doch für Oberstaatsanwalt Köberl wird der Amtsmissbrauch in seiner Antwort zu einer „privaten Angelegenheit“.
„Diese private Angelegenheit“, verwendet im Zusammenhang mit einem richterlichen Amtsmissbrauch und offensichtlicher Korruption, das ist eine Formulierung, die auch der berüchtigte Sachwalter Burghardt goutieren würde.
Rasch wies Köberl in seiner Antwort darauf hin, dass er in die „unabhängige Rechtsprechung“ nicht sich einmengen darf und ihm „als Menschenrechtskoordinator hier vollkommen die Hände gebunden sind“.
So verblieb Oberstaatsanwalt Köberl „mit höflichen Grüßen“.
(Oberstaatsanwalt Köberl: Email vom 16. 6. 2016)
Es wurde von Oberstaatsanwalt Köberl die übliche Ausrede der österreichischen Behörden verwendet. Es wird die „unabhängige Rechtsprechung“ beschworen, wenn die Grundrechte verletzt werden, durch Korruption der Justizbehörden und richterliche Willkür.
Oberstaatsanwalt Köberl empfahl in seiner Antwort die Volksanwaltschaft. Das Versagen der Volksanwaltschaft wurde bereits dargestellt und ist bekannt:
EU-Charta der Grundrechte verletzt in Österreich (Qolumnist, 10. 7. 2019)
Auch die „Reform des Sachwalterrechts“ diente als Pretext. In der Folge dieser Reform bevorzugte die österreichische Justiz den Begriff „Erwachsenenschutz“. Zu diesem Sprachgebrauch erschien der Beitrag:
Lingua Tertii Imperii: Aktuell in Österreich (derFREITAG, 6. 5. 2019)
Dokument 1: Email von Oberstaatsanwalt Köberl (16. 6. 2016)
From | thomas.koeberl@bmj.gv.at | |
To | Mediaconsulting<johannes.schuetz> | |
Subject | Antwort: Verletzung von Grundrechten der EU | |
Date | Jun 16, 2016 06:21 PST | |
Folder | Inbox | |
Size | 29245 | |
Attach | graycol.gif |
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz,
ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom heutigen Tag und bedaure die widrigen Umstände, denen Sie ausgesetzt sind. Leider ist es mir in meiner Funktion als Menschenrechtskoordinator des Bundesministeriums für Justiz nicht möglich, in dieser privaten Angelegenheit etwas zu bewirken. Meine Aufgabe beschränkt sich nämlich auf die Koordinierung von Ressortstandpunkten im Hinblick auf völker- und EU-rechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich; wir können und dürfen aber nicht in Einzelsachen tätig werden. Zudem ist es mir nicht gestattet, mich als Organ der Bundesverwaltung in Akte der unabhängigen Rechtsprechung einzumengen, sodass mir als Menschenrechtskoordinator hier vollkommen die Hände gebunden sind. Ich kann nur darauf verweisen, dass mit der Reform des Sachwalterrechts, voraussichtlich bereits im Sommer diesen Jahres, neue gesetzliche Bestimmungen erlassen werden, die den Betroffenen einer Sachwalterschaft zu Gute kommen und deren Rechte weniger einschränken als dies zur Zeit noch der Fall ist.
Ich darf Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an die Volksanwaltschaft zu wenden.
Es tut mir leid, Ihnen aufgrund meines Wirkungs- und Aufgabenbereiches nicht mehr Unterstützung zukommen lassen zu können und verbleibe
mit höflichen Grüßen
Mag. Thomas Köberl
Präsidialsektion des
Bundesministeriums für Justiz
2. Antwort für den Justizminister
Oberstaatsanwalt Köberl wurde in einem weiteren Schreiben am 21. 6. 2016 mitgeteilt, dass die Volksanwaltschaft nicht tätig werden möchte:
„Die für das Ressort Justiz zuständige Volksanwältin Frau Dr. Brinek wurde von mir schon zu einem frühen Zeitpunkt kontaktiert. Sie teilte mit, dass sie als Volksanwältin über keine Befugnisse bei solchen Vorfällen verfügt und deshalb nicht eingreifen kann“.
(Johannes Schütz: Email an Oberstaatsanwalt Köberl, 21. 6. 2016)
Köberl wendete wiederum die Ausrede der „unabhängigen Rechtsprechung“ an, die als Euphemismus für richterliche Willkür dient.
Weiters erhielt Oberstaatsanwalt Köberl als Weiterleitung eine Anfrage an den damaligen Bundesminister für Justiz, die bereits im März 2016 erfolgte. Darin wurde bereits JustizministerWolfgang Brandstetter auf die Verletzung von Grundrechten der Charta der Europäischen Union in der Republik Österreich aufmerksam gemacht:
„Die Anfrage betrifft die Verletzung von Grundrechten der Europäischen Union in der Republik Österreich“.
(Johannes Schütz: Anfrage an den Bundesminister für Justiz, 24. 3. 2016)
Übrigens, Justizminister Brandstetter hätte den Hinweis, den er erhielt, beachten sollen, denn die Verletzung von Grundrechten in der Republik Österreich wurde auch an anderer Stelle bemerkt. Rund ein Jahr später, im Juli 2017, musste Justizminister Brandstetter eine Stellungnahme abgeben über die Grundrechte in Österreich. Nämlich in einem Gespräch mit Michael O`Flaherty, dem Direktor der Europäischen Grundrechteagentur.
Dabei ging es ebenfalls um den Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer entwickelten Methode von Sachwalterschaft. Laut der Presseaussendung des österreichischen Bundesministeriums für Justiz flunkerte Brandstetter in diesem Gespräch mit dem Direktor der Europäischen Grundrechteagentur gewaltig:
Die Grundrechte würden „im Rahmen der österreichischen Reform der Sachwalterschaft mustergültig berücksichtigt werden“, tönte es in der Propaganda des Justizministeriums.
(Bundesministerium für Justiz, Presseaussendung vom 7. Juli 2017)
Doch in unserer Korrespondenz betonte Oberstaatsanwalt Köberl, noch im Juni 2016, dass der Justizminister keine Stellungnahme zur Verletzung von Grundrechten durch Amtsmissbrauch und Korruption der österreichischen Justizbehörden abgeben darf:
„Wird sich auch der Herr Bundesminister dazu nicht äußern können, könnte ihm dies doch als unzulässige Einmischung (der Politik) in die unabhängige Rechtsprechung ausgelegt werden“.
(Oberstaatsanwalt Köberl, Email vom 21. 6. 2016)
In diesem Zusammenhang zitierte Köberl noch Artikel 87 des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes. Der erste Absatz erschien Köberl offenbar nützlich:
„Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig“.
(Artikel 87, Absatz 1, Bundesverfassungsgesetz)
Offenbar sollen unter Berufung auf Artikel 87 der Bundesverfassung kriminelle Handlungsweisen der österreichischen Richterschaft gerechtfertigt und gedeckt werden. Die Richter könnten demnach, wie einst der berüchtigte Roy Bean im Wilden Westen, Enteignungen und Haftstrafen mit voller Willkür durchführen, ohne dass dagegen Protest erhoben werden darf.
Demnach hätte die Richterschaft volle Immunität vor Strafverfolgung, gleich welche strafbaren Tatbestände sie begehen. Wenn Artikel 87 der Bundesverfassung in dieser Weise angewendet wird, nämlich um eine kriminelle Richterschaft zu decken, dann muss diese Bestimmung allerdings rasch aus der Bundesverfassung genommen werden. Die Richter müssen dann sehr strengen Kontrollen unterzogen werden. Denn die Bundesverfassung darf keinesfalls dazu dienen, Verbrechen der Richterschaft zu legitimieren.
Man muss dann auf Artikel 91 der Bundesverfassung verweisen. Dieser wird eine wesentliche Bedeutung erhalten müssen. Darin wird die Mitwirkung des „Volkes“, also der Bürgerinnen und Bürger, an der Rechtsprechung festgeschrieben. Insbesondere bei „politischen Verbrechen und Vergehen“ sollen die Bürger über die Schuld entscheiden.
„Artikel 91. (1) Das Volk hat an der Rechtsprechung mitzuwirken.
(2) Bei den mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen, die das Gesetz zu bezeichnen hat, sowie bei allen politischen Verbrechen und Vergehen entscheiden Geschworene über die Schuld des Angeklagten“.
Die massenweise und schamlos durchgeführten Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft müssen auch als schwere Verbrechen bewertet werden. Auch Todesfälle sind, im Zusammenhang mit solchen Enteignungen, noch genau zu überprüfen.
Die Mitwirkung des Volkes bei Urteilen über politische Verbrechen ist offenbar dringend erforderlich. Denn anders werden die Verbrechen, die die österreichische Justiz seit Jahren in provokanter Weise begeht, nicht mehr zu beheben sein. Die politischen Hintergründe müssen untersucht werden.
Dokument 2: Email von Oberstaatsanwalt Köberl (21. 6. 2016)
From | thomas.koeberl@bmj.gv.at | |
To | Mediaconsulting<johannes.schuetz@@> | |
Subject | Antwort: Fw: Anfrage an den Bundesminister für Justiz Österreich: Verletzung von Grundrechten der EU in Österreich | |
Date | Jun 21, 2016 04:32 PST | |
Folder | Inbox | |
Size | 51793 | |
Attach | graycol.gif |
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz,
danke für Ihre EMails. Leider kann ich nur auf mein erstes EMail an Sie verweisen und neuerlich betonen, dass ich selbst als Menschenrechtskoordinator zur Prüfung von Einzelfällen nicht berechtigt bin. Im letzter Konsequenz könnten Sie natürlich eine Klage beim Gerichtshof für Menschenrechte einbringen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Republik Österreich rechtswidrig in Ihre Grundrechte eingegriffen und diese verletzt hat. Dazu benötigen Sie allerdings einen Rechtsanwalt.
Da Sie sich in Ihrer Anfrage an den Herrn Bundesminister für Justiz auf einen konkreten Sachverhalt beziehen, der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist oder war, wird sich auch der Herr Bundesminister dazu nicht äußern können, könnte ihm dies doch als unzulässige Einmischung (der Politik) in die unabhängige Rechtsprechung ausgelegt werden. Dies wäre jedenfalls ein Verstoß gegen die Bundesverfassung (Artikel 87 Absatz 1 Bundesverfassungsgesetz).
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Thomas Köberl
Präsidialsektion des
Bundesministeriums für Justiz
3. Anonyme Antwort der Abteilung III 1
Es folgte eine weitere Anfrage an den Justizminister am 11. Juli 2016, in der auf einem kriminellen Vorfall durch eklatanten Amtsmissbrauch in einem österreichischen Gericht hingewiesen wurde.
Die Antwort des Bundesministeriums für Justiz wurde ohne Namensnennung und ohne Unterschrift gesendet. Mit freundlichen Grüßen des Bundesministeriums für Justiz. Erkennbar war nur durch die Email-Adresse, dass das Schreiben von Abteilung III 1 gesendet wurde, das ist die Stelle, die „Menschenrechte und Rechtschutz“ sichern sollte.
Abteilung III 1 stellte klar, dass das Bundesministerium für Justiz den Amtsmissbrauch jedenfalls nicht bereinigen und auch keine strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Schritte einleiten wird. So die Antwort:
„Es wäre fatal, wenn der Bundesminister sich in einzelne Verfahren einmischen würde“, bei denen deutliche Hinweise auf Amtsmissbrauch vorliegen.
Abteilung III 1 gesteht aber zu, dass man sich jederzeit an das korrupte Bezirksgericht wenden kann:
„Sie können sich natürlich jederzeit an das zuständige Bezirksgericht wenden“.
(Bundesministerium für Justiz, Email vom 11. 7. 2016)
Dokument 3: Antwort der Abteilung III 1 (11. 7. 2016)
From |
iii1_bk@bmj.gv.at | |
To | johannes.schuetz | |
Subject | Antwort: WG: Re: Sachwalterschaftssache 7 P 105/13i | |
Date | Jul 11, 2016 05:54 PST | |
Folder | Inbox | |
Size | 5370 |
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz!
Vielen Dank für Ihre Nachricht, die vom Büro des Herrn Bundesministers an uns als für Bürgeranliegen zuständige Abteilung weitergeleitet wurde. Auch wenn zu befürchten ist, dass diese Antwort Sie nicht zufrieden stellen wird, bitten wir Sie dennoch um Verständnis, dass das Bundesministerium für Justiz als Verwaltungsbehörde des Bundes primär die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Organisation und eine die Rechtsschutzinteressen der Bevölkerung wahrende Rechtspflege sicherzustellen hat. Keinesfalls kann der Bundesminister jedoch Kommentare zu einzelnen Verfahren abgeben, weil das den Grundsatz der Unabhängigkeit der Rechtsprechung – und damit der Grundsatz der Gewaltenteilung, der einen Grundpfeiler des österreichischen Staates darstellt – verletzen würde. Dem Bundesministerium für Justiz ist der konkrete Fall nicht bekannt und es wäre wie gesagt fatal, wenn der Bundesminister sich in einzelne Verfahren „einmischen“ würde. Sie können sich natürlich jederzeit an das zuständige Bezirksgericht wenden. Ihrem Schreiben entnehme wir, dass Sie dies ohnehin schon gemacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Justiz
4. Antwort für die Kompetenzstelle Rechtschutz
Um den Verfasser der Antwort ohne Namensnennung der Abteilung III 1 zu eruieren, wurde ein Schreiben an Sektionschef Michael Schwanda (Leiter der Sektion III), Staatsanwalt Alexander Pirker (der auch als Kabinettschef des Justizministers fungierte) und sechs weitere Personen im Bundesministerium für Justiz gesendet. Darunter auch Oberstaatsanwalt Köberl:
„Das Schreiben des Bundesministeriums für Justiz wurde nicht namentlich gezeichnet. Der Verfasser des Schreibens ist deshalb nicht erkennbar. Aus der Email-Adresse iii1_bk@bmj.gv.at kann ich erkennen, dass das Schreiben verfasst wurde von der Sektion III1: Präsidialsektion (Kompetenzstelle „Menschenrechts- und Parlamentskoordination und Rechtsschutzstelle)“.
(Johannes Schütz, Email vom 15. 7.2016)
Die Antwort erfolgte am 19. Juli. Der Verfasser des Schreibens wurde geklärt. Es war Oberstaatsanwalt Köberl. Er wollte vermeiden, dass man sich mit den Zuständigkeiten beschäftigt. Man müsse sich nicht „mit diesen Interna herumschlagen“:
„Dieses Schreiben wurden von Hrn. Mag. Thomas Köberl verfasst. Leiterin der Abt III1 ist Fr. Dr. Maria Wais. Dr. Alexander Pirker ist Leiter der Abteilung III2. Fr. Mag. Beck arbeitet nicht in der Rechtschutzstelle, sondern in der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Um zu vermeiden, dass Sie sich mit diesen Interna herumschlagen müssen, gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Sie“.
(Oberstaatsanwalt Thomas Köberl, AbteilungIII 1, Email vom 19. 7. 2016)
Dokument 4: Email von Oberstaatsanwalt Köberl für Abteilung III 1 (19. 7.2016)
From | iii1_bk@bmj.gv.at | |
To | Mediaconsulting<johannes.schuetz@> | |
Subject | Antwort: Re: Verletzung von Grundrechten der EU (7 P 105/13i | |
Date | Jul 19, 2016 00:25 PST | |
Folder | Inbox | |
Size | 52296 | |
Attach | graycol.gif |
Sehr geehrter Herr Mag. Schütz,
wir danken Ihnen für Ihr Schreiben und geben Ihnen Recht: Die Sachwalterschaft ist in der aktuellen Form nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Reform. Das schlägt sich auch in der Anzahl der Beschwerden an die Volkanswaltschaft nieder, die wir ernst nehmen. Deshalb wird noch in diesem Jahr ein Gesetz in die Begutachtung gehen, das diesem Anliegen Rechnung trägt und die Autonomie der Betroffenen fördert. Sie sehen daher, dass das Bundesministerium für Justiz auf systemische Mängel durchaus reagiert. In Einzelfällen, wie dem Ihren, sind – wie bereits erwähnt – die Gerichte zuständig und unsere Hände gebunden. Das leitet sich aus der Unabhängigkeit der Rechtsprechung (Art 87 Abs 1 Bundesverfassung) ab, deren wissentliche Verletzung einen Amtsmissbrauch darstellen könnte.
Sie werden von der Kompetenzstelle Rechtschutz des BMJ betreut, die aus mehreren Mitgliedern besteht und die – nach interner Aufteilung und Zuständigkeit – wechseln, sodass Ihre Anliegen bestmöglich ud unverzüglich behandelt werden können. Dieses Schreiben wurden von Hrn. Mag. Thomas Köberl verfasst. Leiterin der Abt III1 ist Fr. Dr. Maria Wais. Dr. Alexander Pirker ist Leiter der Abteilung III2. Fr. Mag. Beck arbeitet nicht in der Rechtschutzstelle, sondern in der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Um zu vermeiden, dass Sie sich mit diesen Interna herumschlagen müssen, gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Sie. Die richtige Zuordnung an die jeweiligen Mitarbeiter übernehmen dann wir.
Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Justiz
Kompetenzstelle Rechtschutz
5. Antwort als Oberstaatsanwalt
Schließlich wurden Oberstaatsanwalt Köberl die Strafanzeigen gesendet, damit er die erforderlichen Schritte setzen kann. Die Strafanzeigen wurden erstattet gegen Mag. Peter Treichl, den damaligen Leiter des Bezirksgerichtes Donaustadt und Sachwalter Burghardt:
„Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt, Beiliegend die Strafanzeigen (als pdf-Dokumente) zu dem Vorfall, zu dem ich bereits in der früheren Korrespondenz Hinweise gab. Die Abteilung für Rechtsschutz kann die Strafanzeigen an die zuständigen Stellen weiterleiten, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden. Mit besten Grüßen Mag. Johannes Schütz“
(Johannes Schütz, Email vom 9. 8. 2016)
Oberstaatsanwalt Köberl musste die Strafanzeigen „zur Kenntnis nehmen„. Man hätte angenommen, dass ein „Oberstaatsanwalt“ die Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände zumindest an einen zuständigen Staatsanwalt weiterleiten sollte. Doch nicht so Oberstaatsanwalt Köberl von der „Kompetenzstelle für Menschenrechte“ des österreichischen Bundesministeriums für Justiz.
Oberstaatsanwalt Köberl ignorierte nicht nur die Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände, sondern auch die exakten Strafanzeigen.
Dokument 5: Email von Oberstaatsanwalt Köberl (10. 8. 2016)
From | thomas.koeberl@bmj.gv.at | |
To | Mediaconsulting<johannes.schuetz@> | |
Subject | Antwort: Strafanzeigen | |
Date | Aug 10, 2016 02:18 PST | |
Folder | Inbox | |
Size | 19500 | |
Attach | graycol.gif |
Sehr geehrter Herr Schütz,
wir nehmen die Dokumente in der Rechtschutzstelle zur Kenntnis, können aber zu unserem Bedauern aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung und Weiterleitung von Strafanzeigen vornehmen. Wir dürfen Sie daher bitten, Ihre Strafanzeigen bei den dafür vorgesehenen Behörden einzubringen, das ist jede Polizeidienststelle (auch mündlich), oder schriftlich bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
Weiterführende Informationen unter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991293.html
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Thomas Köberl
Präsidialsektion des
Bundesministeriums für Justiz
Epilog: Karrieren im Justizapparat
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die ebenfalls die Strafanzeigen mit eingeschriebenem Brief erhielt, setzte ebenfalls keine Maßnahmen. Mag. Peter Treichl, der Leiter des berüchtigten Bezirksgerichts in Wien-Donaustadt, wurde nicht vor Gericht gestellt, obwohl ihm Amtsmissbrauch eindeutig nachgewiesen werden kann.
Der österreichische Justizapparat beschloss vielmehr, auf Grundlage dieser Hinweise, dass Treichl Karriere machen solle. Im Juli 2018 wurde er zum Vizepräsidenten des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien ernannt. Es ist das Rekursgericht, in dem die Bescheide des Bezirksgerichts Donaustadt nochmals überprüft werden sollten.
Zur Serie Justizskandal:
Johannes Schütz deckt auf: Justizskandal in Österreich
Serie: Justizskandal Folge 1 (Qolumnist, 26. 8. 2019)
Investigation im österreichischen Justizministerium
Serie: Justizskandal Folge 2 (Qolumnist, 27. 8. 2019)
Richter ohne Kontrolle
Serie Justizskandal Folge 3 (Qolumnist, 2. 9. 2019)
Justiz Ombudsstelle: Wie der Bürgermeister von Wien scheiterte
Serie Justizskandal Folge 4 (Qolumnist, 5. 9. 2019)
Gefesselte Grundrechte: Abteilung III 1
Serie Justizskandal Folge 5 (Qolumnist, 11. 9. 2019)
Empfohlene Beiträge:
Abschied vom Rechtsstaat: Österreichische Volksanwaltschaft legte Jahresbericht für 2018 vor (Tabula Rasa Magazin 1. 5. 2019)
Österreichische Volksanwaltschaft legt Jahresbericht für 2017 vor: Erschreckende Fakten über die Verletzung von Grundrechten (Tabula Rasa Magazin, 10. 5. 2018)
Struktur der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium (Tabula Rasa Magazin, 13. 10. 2017)
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)
© Autor: Johannes Schütz, 2019
Zum Autor:
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter, Publizist, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Justiz, EU).