EU-Charta der Grundrechte verletzt in Österreich


Der EU-Mitgliedsstaat Österreich steht vor einem für die westlichen Demokratien beispiellosen Justizskandal. Enteignung durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Mit richterlicher Genehmigung. Durch Verletzung der Grundrechte der Europäischen Union.


Der aktuelle Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft für 2018 wurde Ende April vorgelegt. Im Bericht werden wieder 159 Fälle von Sachwalterschaft genannt, bei denen im Berichtszeitraum „Beschwerden“ vorgebracht wurden. Eine Gruppe aus betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern agiert seit mehr als 10 Jahren ungestört.


Dunkelziffer weiterer Fälle

Weitere Plünderungen scheinen in der Statistik nicht auf, da die Beschwerden bei telefonischen Anfragen blockiert wurden. Die Volksanwaltschaft merkte im Jahresbericht 2018 an, dass bei solchen Anfragen auch auf Eingaben verzichtet wurde, da die Betroffenen hofften, dass mit dem Erwachsenenschutzgesetz im nächsten Jahr eine Verbesserung geschehe.

Die diesbezügliche Erklärung der Volksanwaltschaft lässt erkennen, dass versucht wurde, solche Hoffnungen auf Verbesserung mit dem Begriff „Erwachsenenschutz“ zu erwecken. Damit sollte die Zahl der Beschwerden reduziert werden, die in der Statistik der Fälle aufscheint: 
„Die Anfragen ließen die Erwartung erkennen, dass mit Inkrafttreten des 2. ErwSchG „automatisch“ eine Aufhebung der Sachwalterschaft erfolge”, schrieb Volksanwältin Brinek.

Die Zahlen der vergangenen zehn Jahre belegen, dass bereits tausende Enteignungen durchgeführt wurden, die in vergleichbarer Weise geschahen. Es wurden bereits 218 Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft im Jahr 2017 genannt, 239 Fälle für 2016, 219 Fälle für 2015 und 233 Fälle für 2014.

Dabei wurden ebenfalls Dunkelziffern zugegeben, da telefonische Anfragen nicht bearbeitet wurden. Weiters muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Betroffenen bis zur Volksanwaltschaft kommen, um eine Sachverhaltsdarstellung einzureichen.

Schon im Bericht der Volksanwaltschaft 2010 findet sich die Aussage: „15 Prozent aller Beschwerden über die Justiz und Justizverwaltung betreffen den Bereich der Sachwalterschaft. Im Brennpunkt der Kritik steht dabei die Vermögensverwaltung“.


EU-Charta der Grundrechte

Damit werden Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7).

 

 

Das Geschäft mit Enteignung durch die Methode Sachwalterschaft bleibt eine wachsende Branche in Österreich. Anfang 2000 gab es 31.000 Betroffene. 2014 gab es laut Statistik Austria rund 60.000. Das ist eine Verdoppelung der Fälle. In einer vom Justizministerium in Auftrag gegebenen Studie wird bereits ein Anstieg auf 80.000 Fälle innerhalb der nächsten Jahre prognostiziert.

Ansätze für Lösungen werden von der österreichischen Volksanwaltschaft nicht vorgelegt. Eine Beendigung des skandalösen Zustands ist damit weiterhin nicht in Sicht.


Volksanwaltschaft greift nicht ein

Die Institution der Volksanwaltschaft wurde in Österreich 1977 eingerichtet. Sie soll „dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte dienen“, wie sie selbst in ihrem Leitbild angibt. Sie soll allen Bürgern bei Problemen mit Behörden zur Verfügung stehen.

Die österreichische Volksanwaltschaft setzt aber keine Maßnahmen zum Schutz des Eigentums in der Republik Österreich. Ein Schutz des Eigentums, wie er von Staaten erwartet wird, die den Grundwerten der Europäischen Union und westlicher Demokratien entsprechen wollen.

Gertrude Brinek ist seit Juli 2008 österreichische Volksanwältin. Die promovierte Pädagogin ist für das Ressort Justiz zuständig. Volksanwältin Brinek behauptet, dass sie bei Enteignungen durch kriminelle Methoden von Sachwalterschaft über keine Befugnisse verfüge.


Dringend erforderliche Maßnahmen

Tatsächlich aber bleiben Volksanwältin Brinek für wirkungsvolles Eingreifen drei Möglichkeiten:

Erstens hätten längst Strafanzeigen „von Amts wegen“ erfolgen müssen.

Die Volksanwaltschaft nenrnt es „Beschwerden“. Tatsächlich handelt es sich um Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände, die bei der Volksanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung angezeigt werden.

Zweitens müsste die Volksanwaltschaft eine Dokumentation vorlegen, in der alle Beschwerden über Sachwalterschaften verzeichnet sind. Durch eine solche ausführliche Dokumentation läßt sich das System und Zusammenhänge erkennen. Statistiken können angelegt werden.

Man sieht dann, wie oft ein bestimmter Sachwalter genannt wird und welche Bezirksrichter und Gutachter mit einem solchen Sachwalter in Verbindung stehen. So wird das kriminelle Netzwerk aufgedeckt.

Dafür sind jedenfalls Befugnisse gegeben. Es ist sogar ausdrücklich vorgesehen, dass die Volksanwaltschaft an das Parlament: „Jederzeit themenbezogene Sonderberichte übermitteln kann“.

Drittens müssen Medien und Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Konferenzen und Presseaussendungen ernsthaft und regelmäßig über die Vorfälle und erforderliche Maßnahmen informiert werden. Einzelne Fälle sind beharrlich mit einer solchen Öffentlicheitsarbeit zu begleiten. Bis Lösungen gegeben sind.

Eine Diskussion um das Sachwalterschaftsgesetz genügt nicht. Diese dient nur als Alibifunktion. Die Vorfälle sind durch kein bestehendes Gesetz gedeckt. Es handelt sich deutlich um kriminelle Vorfälle durch ein Netzwerk von betrügerischen Sachwaltern, korrupten Richtern und eingekauften Gutachtern.


Volkswirtschaftlicher Schaden

Die Rechtsstaatlichkeit darf nie gefährdet werden. Der Wirtschaftsstandort kommt dadurch in die Diskussion. Absiedlungen von Unternehmen und Investoren sind die unvermeidliche Folge. Der Börsenplatz wird wesentlich geschwächt.

Die Folgewirkung: Persönlicher und volkswirtschaftlicher Schaden. Restitution und Schadenersatz wird die Republik Österreich leisten müssen. In tausenden Fällen.

Ein ausführlicher Beitrag erschien im Magazin Tabula Rasa:
Abschied vom Rechtsstaat – Österreichische Volksanwaltschaft legte Jahresbericht für 2018 vor – Tabula Rasa Magazin


© Autor: Johannes Schütz, 2019

Zum Autor:

Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Grundrechte, Justiz .eu Domains).

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Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Grundrechte, EU). Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa. Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich". Homepage: www.journalist.tel www.tabularasamagazin.de/author/schuetz_johannes www.theeuropean.de/johannes-schuetz Kontakt: iinfo [at] communitytv.eu