Gefesselte Grundrechte: Abteilung III 1

Wolfgang Brandstetter, Justizminister von 2013 bis 2017, bei Präsentation der Studie „Vertrauen in die Justiz“. (Foto: BMJ)


Serie: Justizskandal in Österreich (5). Der Bürgermeister von Wien scheiterte mit seiner Anfrage an der Justiz Ombudsstelle. Doch wer ist im österreichischen Justizministerium verantwortlich für den Zustand der  Ombudsstelle?


Der skandalöse Zustand der Justiz Ombudsstelle beschäftigte uns in der Serie „Justizskandal in Österreich“ zuletzt im Beitrag:

Justiz Ombudsstelle: Wie der Bürgermeister von Wien scheiterte
(Qolumnist, 5. 9. 2019)


Stelle für Menschenrechte

Die Recherche im österreichischen Justizministerium sollte aufdecken, wer für den Zustand der Justiz Ombudsstelle verantwortlich ist. Wie wird die Malversation der österreichischen Justiz gedeckt. Der Weg führte in die Sektion III. Die Präsidialsektion.

Die Abteilung III 1 des Justizministerium trägt den Namen „Kompetenzstelle für Menschenrechte und Rechtsberatung“. Die „Kompetenzstelle“ wird von Oberstaatsanwalt Thomas Köberl geleitet, der dort die Menschenrechte in Österreich sichern soll.

Insbesondere die Justiz Ombudsstellen zählen zu den Aufgaben dieser Abteilung von Mag. Köberl:

Bürgerservice;  (insbesondere Justiz-Ombudsstellen) und Beschwerdemanagement“.

So werden die Aufgaben der Abteilung III 1 in der Geschäftseinteilung des österreichischen Justizministeriums deutlich genannt.  Zusätzlich wurde Oberstaatsanwalt Köberl  mit der Funktion des Menschenrechtskoordinators des Bundesministeriums für Justiz betraut.


Grundrechte mit gebundenen Händen

In der Recherche über die Verantwortlichkeit im österreichischen Justizministerium wurde deshalb auch Oberstaatsanwalt Köberl kontaktiert. Damit mehr Information gewonnen werden kann, über die eklatanten Verletzungen des Eigentumsrechts, die durch das österreichische Justizministerium gedeckt werden. Tausende Fälle von willkürlichen Enteignungen in Österreich durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft, ermöglicht durch Amtsmissbrauch und Korruption in der Richterschaft.

Mag. Köberl wurde zuerst in seiner Funktion als Menschenrechtskoordinator angefragt.  Er antwortete umgehend und erklärte, dass er bei Verletzungen der Grundrechte durch Amtsmissbrauch und Korruption nicht eingreifen kann:

„Meine Aufgabe beschränkt sich nämlich auf die Koordinierung von Ressortstandpunkten im Hinblick auf völker- und EU-rechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich. (…) Zudem ist es mir nicht gestattet, mich als Organ der Bundesverwaltung in Akte der unabhängigen Rechtsprechung einzumengen, sodass mir als Menschenrechtskoordinator hier vollkommen die Hände gebunden sind.
(Oberstaatsanwalt Thomas Köberl: Email vom 16. 6. 2016)

Die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sollte allerdings eine „EU-rechtliche Verpflichtung der Republik Österreich“ sein und damit doch zum Aufgabenbereich des Menschenrechtskoordinators des österreichischen Justizministeriums zählen. Es wird von einem Verantwortllichen erwartet, dass ein Befreiungsversuch gemacht wird, wenn die „Hände gebunden sind“.

Mag. Köberl zeichnet sein Schreiben mit:
“Präsidialsektion des Bundesministeriums für Justiz“.


Sektionschef verantwortlich

Tatsächlich ist Sektion III, zu der die „Kompetenzstelle für Menschenrechte und Rechtsschutz“ zählt, die Präsidialsektion des Justizministeriums. Sektionschef war zum damaligen Zeitpunkt Michael Schwanda, der allerdings im April 2019 ausschied und es vorzog ,das Amt des Präsident am Landesgericht St. Pölten in Niederösterreich zu bekleiden.

Nachdem Michael Schwanda zum Präsidenten des Landesgerichts wurde, übernahm Alexander Pirker die Leitung der Präsidialsektion (Sektion III). Pirker ist uns schon bekannt als Kabinettschef des Justizministers Brandstetter. Er war damals gleichzeitig Kabinettschef und im Justizministerium auch Leiter der Abteilung III 2, die für Fragen des Budgets zuständig ist.  Pirker, der 1980 in Kärnten geboren wurde, ist Mitglied in der Couleur-Verbindung Traungau.

Pirker wurde am 1. März 2017 als Kabinettschef abgelöst, von Clemens-Wolfgang Niedrist, der 1988 geboren wurde und vor dieser Stelle als Leiter der Jungen ÖVP Leopoldstadt bemerkt wurde.

Selbstverständlich ist nicht nur Oberstaatsanwalt Köberl für die Verhaltensweise der Justiz Ombudsstelle anzuklagen, sondern auch die Sektionschefs Schwanda und Pirker sind voll dafür verantwortlich. Sie hätten längst dafür sorgen müssen, dass Malversationen, die bei der Justiz Ombudsstelle zur Anzeige kommen, auch untersucht werden müssen.


Ministerium antwortet anonym

In der weiteren Recherche wurden Anfragen und Hinweise zur Verletzung von Grundrechten durch die Methode Sachwalterschaft an Wolfgang Brandstetter gerichtet, dem damaligen Bundesminister für Justiz.

Eine Antwort erfolgte am 11. Juli 2016 von der „Abteilung für Bürgeranliegen“ des österreichischen Justizministeriums:

„Vielen Dank für Ihre Nachricht, die vom Büro des Herrn Bundesministers an uns als für Bürgeranliegen zuständige Abteilung weitergeleitet wurde (…) Keinesfalls kann der Bundesminister jedoch Kommentare zu einzelnen Verfahren abgeben, weil das den Grundsatz der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verletzen würde.”
(Abteilung III 1: Email vom 11. 6. 2016)

Das Schreiben wird mit „Bundesministerium für Justiz“ gezeichnet, ohne Nennung eines Namens und mit einer anonymisierten Email-Adresse versendet: iii1_bk@bmj.gv.at.

Das Schreiben ist mit dieser Adresse keiner Person zuordenbar. Die Abteilung III 1 ist allerdings in der Adresse der Email erkennbar: Es ist die „Kompetenzstelle Rechtsschutz und Menschenrechte“.

Da die Antwort keiner Person zugeordnet werden konnte, erfolgte eine Anfrage an den Sektionschef und mehrere Abteilungsleiter der Sektion III des Bundesministeriums für Justiz, um den Absender des Schreibens zu eruieren:

Das Schreiben des Bundesministeriums für Justiz wurde nicht namentlich gezeichnet. Der Verfasser des Schreibens ist deshalb nicht erkennbar. Aus der Email-Adresse iii1_bk@bmj.gv.at
kann ich erkennen, dass das Schreiben verfasst wurde von der Sektion III1: Präsidialsektion
(Kompetenzstelle „Menschenrechts- und Parlamentskoordination und Rechtsschutzstelle)
(Johannes Schütz, Anfrage vom  15. 07. 2016)


Es war der Oberstaatsanwalt

Da antwortete Oberstaatsanwalt Thomas Köberl, bereits bekannt als Menschenrechtskoordinator des Justizministeriums. Als leitender Referent der „Kompetenzstelle Rechtsschutz und Menschenrechte“ (Abt. III 1) des Österreichischen Bundesministeriums für Justiz:

“Dieses Schreiben wurden von Hrn. Mag. Thomas Köberl verfasst. Leiterin der Abt III1 ist Fr. Dr. Maria Wais. Dr. Alexander Pirker ist Leiter der Abteilung III2. Fr. Mag. Beck arbeitet nicht in der Rechtschutzstelle, sondern in der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Um zu vermeiden, dass Sie sich mit diesen Interna herumschlagen müssen, gibt es eine zentrale Anlaufstelle für Sie”.
(Oberstaatsanwalt Thomas Köberl:  Email vom 19. 7. 2016)

Anfragen an Bundesminister Brandstetter über Verletzungen der Grundrechte werden von Oberstaatsanwalt Köberl beantwortet.  Köberl bietet an, dass er als „zentrale Anlaufstelle“ dienen möchte:  „Um zu vermeiden, dass Sie sich mit diesen Interna herumschlagen müssen„, erklärt er.

Köberl betont noch, dass der Bundesmminister keinen Kommentar zu einzelnen Fällen von Verletzungen der Grundrechte abgeben wird.


Strafanzeigen werden ignoriert

Die Anfrage konfrontierte den Justizminister allerdings mit dem in Österreich etablierten System von kriminell motivierter Enteignung durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft.

Oberstaatsanwalt Köberl werden Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände und in der Folge entsprechende Strafanzeigen vorgelegt. Oberstaatsanwalt Köberl machte dazu die Aussage:

Die Kompetenzstelle Rechtsschutz kann „aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfung und Weiterleitung von Strafanzeigen vornehmen. Wir dürfen Sie daher bitten, Ihre Strafanzeigen bei den dafür vorgesehenen Behörden einzubringen, das ist jede Polizeidienststelle (…)“.
(Oberstaatsanwalt Thomas Köberl: Email vom 10. 8. 2016)

Man hätte angenommen, dass ein „Oberstaatsanwalt“ die Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände zumindest an einen zuständigen Staatsanwalt weiterleiten sollte. Doch nicht so Oberstaatsanwalt Köberl von der „Kompetenzstelle für Menschenrechte“ des österreichischen Bundesministeriuims für Justiz.

Bild

Das Bild zeigt Wolfgang Brandstetter, der von 2013 bis 2019 Justizminister war, bei der Präsentation der Studie „Vertrauen in die Justiz“ am 17. November 2014.  Die Studie wurde vom österreichischen Bundesministerium für Justiz in Auftrag gegeben. Bei ecoquest, einem Unternehmen für Market Research. Die Studie sollte belegen, dass die österreichische Bevölkerung noch Vertrauen in die Justiz zeigt.


Zur Serie Justizskandal:

Johannes Schütz deckt auf: Justizskandal in Österreich
Serie: Justizskandal  Folge 1 (Qolumnist, 26. 8. 2019)

Investigation im österreichischen Justizministerium
Serie: Justizskandal Folge 2 (Qolumnist, 27. 8. 2019)

Richter ohne Kontrolle
Serie Justizskandal Folge 3 (Qolumnist, 2. 9. 2019)

Justiz Ombudsstelle: Wie der Bürgermeister von Wien scheiterte
Serie Justizskandal Folge 4 (Qolumnist, 5. 9. 2019)

Empfohlene Beiträge: 

Abschied vom Rechtsstaat: Österreichische Volksanwaltschaft legte Jahresbericht für 2018 vor (Tabula Rasa Magazin 1. 5. 2019)

Österreichische Volksanwaltschaft legt Jahresbericht für 2017 vor: Erschreckende Fakten über die Verletzung von Grundrechten (Tabula Rasa Magazin, 10. 5. 2018)

Struktur der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium (Tabula Rasa Magazin, 13. 10. 2017)

Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European,  6. 6. 2017)

© Autor: Johannes Schütz, 2019


Zum Autor:

Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter, Publizist, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Justiz, EU).

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Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Grundrechte, EU). Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa. Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich". Homepage: www.journalist.tel www.tabularasamagazin.de/author/schuetz_johannes www.theeuropean.de/johannes-schuetz Kontakt: iinfo [at] communitytv.eu