Serie: Justizskandal in Österreich (4)
Das Wort von Michael Häupl galt als mächtig. Informiert über Verletzungen der Grundrechte scheiterte der Bürgermeister von Wien. An der Ombudsstelle des Justizministeriums.
Richter ordneten willkürliche Enteignungen in Wien an. Wohnungen wurden geplündert. Vermögen skrupellos übernommen. Der Bürgermeister von Wien wurde über den Amtsmissbrauch informiert. Die Hinweise auf Korruption ließ der Bürgermeister an die Ombudsstelle des Justizministeriums weiterleiten. Hier ein Bericht über das Ergebnis. Es zeigt skandalöse Antworten der Ombudsstelle. Michael Häupl war von 1994 bis 2018 Bürgermeister von Wien.
2002 bereitete die Stadt Wien noch ein Community TV für Wien vor, um den Bürgern der Stadt Medienpartizipation zu ermöglichen und Medienkompetenz zu vermitteln. Die Zeiten änderten sich. Jetzt wäre es ein bedeutendes Projekt für Wien, willkürliche Enteignungen in der Stadt zu beenden.
Vorgeschichte: Mein Projekt in Wien
Ich war mit den Verhältnissen in Wien vertraut. 2000 startete ich mit dem Zentrum für Medienkompetenz – Arbeitskreis Offene Fernsehkanäle Österreich. Gemeinsam mit einer Gruppe von Medienwissenschaftern der Universität Wien. Mit dem Ziel der Durchsetzung von Offenen Fernsehkanälen in Österreich.
Diese Initiative führte 2002 zu einem Projekt in der Stadt Wien, über das in den österreichischen Medien ausführlich berichtet wurde. Beiträge erschienen beispielsweise in der Wiener Zeitung, Standard, Presse, Kurier, in der Wochenzeitung Furche, in den Fachzeitschriften Media Biz, Medianet, Extradienst, pte.at, Horizont,
In der Wiener Zeitung berichtete Medienredakteur Manfred Schmid mehrfach über das Projekt. Der erste Beitrag erschien unter dem Titel:
Bürgerfernsehen Wien: Projekt „Offener Kanal“ (Wiener Zeitung, 8. 8. 2002)
In der Furche schrieb der Publizist Marcus J. Oswald eine ausführliche Hommage auf das Projekt. In Media Biz brachte die deutsche Journalistin Gabriele Schulz, die damals auch für Die Welt tätig war, ein ausführliches Interview.
Das Interesse war berechtigt, denn ich war Projektleiter bei den Vorbereitungen zum ersten Offenen Fernsehkanal in der Republik Österreich. Aufgrund von Fachpublikationen wurde ich im Februar 2002 vom Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (PID) beauftragt, für ein Community TV in Wien ein Konzept zu erstellen und eine Machbarkeitsstudie vorzulegen.
Die Studie wurde von der Stadt Wien veröffentlicht:
Studie zur Umsetzung des Offenen Fernsehkanals Wien. Wien, 2002, 226 Seiten
In Deutschland für Grundrechte
Das Bürgerfernsehen ist seit 2005 als Community TV Wien auf Sendung. In Deutschland kannte man zu diesem Zeitpunkt Offene Kanäle in rund 100 Städten.
Der erste Offene Fernsehkanal wurde in Ludwigshafen/Vorderpfalz eingerichtet. Vom Medienpionier Ulrich Kamp. Vor seiner Tätigkeit in Ludwigshafen war Ulrich Kamp für die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn tätig. Dort wird die Vermittlung demokratischer Werte gefördert. In Österreich gibt es bis heute keine Institution, die mit der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung vergleichbar ist.
Ich kam damals für mehrere Monate nach Ludwigshafen, um die Tätigkeit von Ulrich Kamp und seinen engagierten Mitarbeitern zu beschreiben. Dabei hatte ich die Gelegenheit, mit Ulrich Kamp einen Mann kennenzulernen, der sich deutlich für das Bürgerrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Medien einsetzte. Mit Berufung auf Artikel 5 Grundgesetz.
Einen Beitrag über das Bürgerfernsehen in Ludwigshafen veröffentlichte ich damals auch auf zwei Seiten des Spectrums in der österreichischen Tageszeitung Die Presse. Hans Haider, der damalige Leiter des Spectrums, war an dem Thema interessiert. Das Spectrum war insbesondere als Feuilleton für Literaturbeiträge konzipiert und erschien stets am Samstag.
Jetzt leben wir in anderen Zeiten. Ich recherchiere über Enteignungen in Wien, die durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft durchgeführt werden. Es muss das Ziel sein, kriminelle Vermögensübernahmen in der Stadt zu bekämpfen.
Stadt Wien wurde informiert
Ich informierte mehrere Stellen der Stadt Wien über schwere Verletzungen der Grundrechte in der Stadt. Wohnungen werden geräumt. Vermögenswerte werden übernommen. Durch Amtsmissbrauch von Justizbehörden. In hunderten Fällen.
Auch über den Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien versuchte ich, die Information bis zum damaligen Bürgermeister Häupl zu bringen. Als Bürgermeister der Metropole Wien ist man selbstverständlich mit zahlreichen Aufgaben beschäftigt. Tüchtige Mitarbeiter müssen fraglos für die notwendigen Vorbereitungen sorgen und Dossiers zu brisanten Themen erstellen und vorlegen.
Bürgermeister Häupl ließ die Hinweise über Verletzungen des Eigentumsrechts von seinen Mitarbeitern an die Ombudsstelle des Justizministeriums weiterleiten.
Scheitert an Justiz-Ombudsstelle
Was wir über die weiteren Ergebnisse wissen? Auch der Bürgermeister der Stadt Wien scheiterte an der Justiz-Ombudsstelle. Das ist eine Erfahrung, die bereits zahlreiche Betroffene vor ihm sammelten. Eventuell kann das als Trost für die einfachen Bürgerinnen und Bürger verwendet werden.
Ich erhielt ein Schreiben von der Justiz-Ombudsstelle, das auf die Anfrage des Bürgermeisters der Stadt Wien sich bezieht. Es antwortete Mag. Julia Kainc am 26. Mai 2015 und zeichnete für die Leiterin der Justiz Ombudsstelle Wien:
„Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 19.5.2015 an die Präsidialabteilung des Bürgermeisters, die an die Justiz-Ombudsstelle Wien weitergeleitet wurde (…). Sie äußern den Verdacht, dass der bestellte Sachwalter Dr. Burghardt Gelder unterschlägt. Dazu teile ich mit, dass die Justiz-Ombudsstelle inhaltlich in ein Verfahren nicht eingreifen kann“.
(Julia Kainc, Justiz Ombudsstelle Wien: Email vom 26. 5. 2015)
Die Präsidialabteilung der Magistrationsdirektion ist unmittelbar dem Bürgermeister und Landeshauptmann der Stadt Wien unterstellt. Für die Ombudsstelle des Justizministeriums wurde deshalb deutlich, dass die Anfrage aus dem Büro des Bürgermeisters stammte und damit Interesse an höchster Stelle gegeben ist.
Für ihr Schreiben verwendete Mag. Kainc den Briefkopf „Oberlandesgericht Wien“. Nach dieser Antwort der Ombudsstelle des Justizministeriums folgten abermals Hinweise an den Bürgermeister und mehrere Stellen der Stadt Wien, dass die Justiz Ombudsstelle keine Maßnahmen setzt.
Justizministerium duldet Amtsmissbrauch
Ich führte weitere Recherchen durch. Dann erhielt ich im November wieder ein Schreiben von der Ombudsstelle des Justizministeriums:
„Ich nehme Bezug auf Ihre an den Herrn Bürgermeister gerichtete E-Mail vom 23. 11. 2015, welche von der Magistratsdirektion der Stadt Wien der JustizOmbudsstelle Wien weitergeleitet wurde“, schreibt Dr. Aleksandra Miljevic-Petrikic am 30. November 2015 und zeichnet für die Leiterin der Justiz Ombudsstelle Wien.
Aleksandra Miljevic-Petrikic führt in der Folge aus:
„In diesem Zusammenhang darf ich in Erinnerung rufen, dass das Bezirksgericht zur Führung des Pflegschaftsverfahrens zuständig ist“.
(Aleksandra Miljevic-Petrikic, Justiz-Ombudsstelle: Email vom 23. 11. 2015)
In einem Punkt ist die Antwort von Frau Miljevic-Petrikic von der Justiz-Ombusstelle richtig: Verantwortlich für die strafrechtlich relevanten Tatbestände der Enteignungen ist das Bezirksgericht und die zuständigen Richter. Keinesfalls der Bürgermeister von Wien, der diesbezüglich eine Anfrage stellen ließ. Es wurde damit offensichtlich, dass das Justizministerium schweren Amtsmissbrauch und Korruption in Wien dulden möchte.
Drei Mal abgewehrt
Danach wehrte nochmals Mag. Kainc eine Anfrage ab, die das Büro des Bürgermeisters an die Justiz Ombudsstelle richtete. Kainc zeichnete am 16. Dezember 2015 für die Leiterin der Justiz Ombudsstelle:
„Ich nehme Bezug auf Ihre an den Herrn Bürgermeister gerichtete E-Mail vom 9.12.2015, welcher von der Magistratsdirektion der Stadt Wien der JustizOmbudsstelle Wien weitergeleitet wurde. (…). Ich weise neuerlich darauf hin, dass das Bezirksgericht Donaustadt zur Führung des Pflegschaftsverfahren zuständig ist. Abschließend teile ich mit, dass eine Überprüfung von Gerichtsentscheidungen durch die Justiz-Ombudsstelle Wien nicht möglich ist“.
(Julia Kainc, Justiz Ombudsstelle Wien: Email vom 16. 12. 2015)
Damit wurde der Bürgermeister von Wien mit seiner Anfrage zum dritten Mal von der Justiz Ombudsstelle abgewehrt.
Karrieren im Justizapparat
Kainc konnte inzwischen im österreichischen Justizapparat den nächsten Karriereschritt erreichen. Sie avancierte im Juli 2018 zur Leiterin des bereits berüchtigten Bezirksgerichts Donaustadt.
Die Donaustadt ist der 22. Wiener Gemeindebezirk, der von der UNO-City bis zu den Grünflächen der Lobau reicht, wo der Weg die Donau entlang nach Bratislava führt. Geprägt ist die Donaustadt von Gartensiedlungen, Gärtnereien und Einfamilienhäusern. In den vergangenen 30 Jahren wurde die Donaustadt stark erschlossen. Er wurden neue Wohnsiedlungen errichtet, die Platz für eine zusätzliche Einwohnerzahl in der Größe der Stadt Salzburg ermöglichen sollten.
Bereits als Mitarbeiterin in der Ombudsstelle des Justizministeriums hatte Richterin Kainc die Gelegenheit, die Vorfälle im Bezirksgericht Donaustadt wahrzunehmen. Das beweist ihr Email vom 16. Dezember 2015, mit dem Kainc die Anfrage aus dem Büro des Wiener Bürgermeisters beantwortete, in dem sie das Bezirksgericht Donaustadt ausdrücklich erwähnt.
Ihr Vorgänger als Leiter am Bezirksgericht Donaustadt, Mag. Peter Treichl, wurde ebenfalls für eine höhere Aufgabe erwählt, er wurde als Vizepräsident des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien bestellt. Eigentlich hätte Treichl aufgrund des klar beweisbaren Amtsmissbrauches, den er beging, schon 2015 mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert und auch vor ein Strafgericht gestellt werden müssen.
Doch der österreichische Justizapparat zog es vor, die Dienste von Treichl weiter zu nutzen und ihn zum Vizepräsidenten des Landesgerichts für Zivilrechtssachen zu machen. Dort werden die Rekursentscheidungen bei Fällen von Enteignungen getroffen, wenn gegen den Bescheid des Bezirksgerichtes berufen wird. Eine Richterin schrieb dort bei einem solchen Rekurs in das Urteil: „Es soll versilbert werden“.
Zu diesem Urteil des Landesgerichts siehe:
Enteignung durch das Instrument Sachwalterschaft
(The European, 11. 7. 2017)
Berüchtigter Sachwalter eingesetzt
Die Richter Treichl und Kainc arbeiten nachweislich mit Burghardt zusammen, der als der berüchtigtste Sachwalter von Wien bekannt ist. Er führte Plünderungen in Wien durch. In der Fachzeitschrift Anwalt aktuell schrieb er über sich selbst:
„Ich bin einer der bösen Sachwalter mit vielen Sachwalterschaften (…) unter hundert Eingaben sind – naturgemäß – hundert Beschwerden“.
Burghardt wurde weiterhin von den beiden Richtern als Sachwalter eingesetzt, obwohl die beiden Richter deutlich über seine Handlungsweisen informiert wurden, die strafrechtlich relevante Tatbestände bedeuten. Wie das Schreiben von Kainc vom 26. Mai 2015 beweist, in Beantwortung der Anfrage des Wiener Bürgermeisters, wurde sie schon als Mitarbeiterin der Justiz Ombudsstelle mit den Taten von Burghardt konfrontiert.
Weitere Belege, die die Zusammenarbeit der beiden Richter mit Burghardt beweisen, können gerne vorgelegt werden.
Das Bezirksgericht Donaustadt hatte bereits 2005 keine Bedenken, das Erbe des populären Musikers Falco („Der Kommissar geht um“) anzugreifen und dessen Mutter Maria Hölzel zu enteignen. Aus „gesundheitlichen Gründen“ wurde ihr das gesamte Vermögen genommen. Maria Hölzel war damals 78 Jahre alt. Es ging dabei um ein Vermögen in Millionenhöhe und die weiterhin einträglichen Tantiemen des Musikers.
Ein Bezirksgericht, das es wagt das Erbe eines international bekannten Stars anzugreifen, schreckt fraglos nicht zurück, bei anderen Personen ebenfalls hemmungslos vorzugehen.
Justiz Ombudsstelle als Alibi
Die Justiz Ombudsstelle des österreichischen Bundesministeriums für Justiz wurde 2007 eingerichtet. Sie wird in Pressemitteilungen des Justizministeriums enthusiastisch beworben.
Die Justiz Ombudsstelle ist im Organogramm des österreichischen Bundesministeriums für Justiz der Abteilung III 1 (Bürgerservice) zugeordnet. Mit der Beschreibung der folgenden Zuständigkeiten:
„Zentrale Steuerung des Beschwerdewesens: Bürgerservice (insbesondere Justiz-Ombudsstellen) und Beschwerdemanagement“.
Mit der Leitung der Abteilung III 1 war die Leitende Staatsanwältin Dr. Maria Wais beauftragt. Doch sind die einzelnen Justiz-Ombudsstellen auch an den Oberlandesgerichten angesiedelt. Damit entsteht eine doppelte Zuständigkeit bei der Leitungsfunktion. Am Oberlandesgericht Wien wurde als Leiterin Gabriele Fink-Hopf bestellt.
In der Pressemitteilung des Justizministeriums findet sich auch der Hinweis, dass „die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen bei Rechtsanwälten, Notaren und bei der Volksanwaltschaft positiven Anklang findet“,
Aufgrund der beschriebenen Vorgangsweise ist die Vermutung berechtigt, dass es jene Rechtsanwälte und Notare sind, die Enteignungen durch die Methode Sachwalterschaft vornehmen.
Renten werden unterschlagen
Interessant ist auch, dass in der Presseaussendung des Justizministeriums erwähnt wird:
„13% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung“.
Wir berichteten bereits auf Qolumnist, dass Renten in Österreich durch Sachwalter enteignet werden:
Sachwalter unterschlagen Renten (Qolumnist, 15. 7. 2019)
Offenbar wenden zahlreiche Personen auch an die Justiz Ombudsstellen, wenn sie von Unterschlagungen bei den Renten betroffen sind. Ohne dort
Unterstützung zu erhalten. Deshalb muss die Feststellung gemacht werden: Die Justiz Ombudsstellen dienen als Alibi.
Für Grundrechte sorgen
Grundrechte sind die Basis für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Für wirtschaftliche und kulturelle Blüte. Es ist vorgesehen, dass mehrere Instanzen in Österreich die Einhaltung der Grundrechte kontrollieren. Auch politische Mandatare und Amtsinhaber politischer Funktionen sind in der Pflicht, für die Sicherung der Grundrechte in unseren demokratischen Gesellschaften zu sorgen.
In Wien ist die Justiz außer Kontrolle geraten ist, da die von unserem Gesellschaftssystem vorgesehenen Instanzen nicht eingreifen. Auf diese Weise wurden willkürliche Vermögensübernahmen möglich.
Bürgermeister Michael Häupl wirkt nicht wie ein Mann ist, der zulassen will, dass in Wien auf diese Weise Wohnungen geräumt werden. Das ist vielleicht im angrenzenden Bundesland Niederösterreich möglich, wo Landeshauptmann (österreichischer Begriff für Ministerpräsident) Erwin Pröll diesbezüglich angefragt wurde. Erwin Pröll war bis April 2017 der Landeshauptmann in Niederösterreich.
Mehr über die Situation in Niederösterreich und die Erfahrungen mit Erwin Pröll in einem späteren Beitrag der Serie:
Johannes Schütz deckt auf: Justizskandal in Österreich
Zur Serie Justizskandal:
Johannes Schütz deckt auf: Justizskandal in Österreich
Serie: Justizskandal Folge 1 (Qolumnist, 26. 8. 2019)
Investigation im österreichischen Justizministerium
Serie: Justizskandal Folge 2 (Qolumnist, 27. 8. 2019)
Richter ohne Kontrolle
Serie Justizskandal Folge 3 (Qolumnist, 2. 9. 2019)
Empfohlene Beiträge:
Abschied vom Rechtsstaat: Österreichische Volksanwaltschaft legte Jahresbericht für 2018 vor (Tabula Rasa Magazin 1. 5. 2019)
Österreich verletzt Grundrechte: Kritik an der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ist berechtigt (The European, 26. 2. 2018)
© Autor: Johannes Schütz, 2019
Aktualisierte und erweitere Fassung des Beitrags:
Johannes Schütz: „Der Bürgermeister von Wien scheitert an der Justiz Ombudsstelle”, in: Huffington Post, 22. 11. 2017.
Zum Autor:
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter, Publizist, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Justiz, EU).