Serie: Justizskandal in Österreich (8). Ludwig Adamovich ist der Berater für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ des österreichischen Bundespräsidenten. In dieser Funktion leugnete er Beweise über die Verletzung von Grundrechten.
Im Aschermittwochbrief 2019 wurde der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen konfrontiert mit Verletzungen der Grundrechte, insbesondere des Eigentumsrechts. Es sollte geklärt werden, welche Maßnahmen staatliche Institutionen setzen werden:
Brief am Aschermittwoch: An den österreichischen Bundespräsidenten
(Tabula Rasa Magazin, 6. 3. 2019)
Zwei Tage später erfolgte die Antwort durch Ludwig Adamovich. Er ist der Berater des österreichischen Präsidenten, wenn es um „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ geht.
Adamovich leugnet die Beweise
In seinem Schreiben behauptete Adamovich:
„Da es keinerlei Beweis für Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts gibt, ist diese Frage nicht zu beantworten“.
(Ludwig Adamovich, Österreichische Präsidentschaftskanzlei, Schreiben vom 8. März 2019)
Tatsächlich liegen hunderte Hinweise auf strafbare Tatbestände und Verletzungen der Grundrechte bei der österreichischen Volksanwaltschaft. Dort fein abgelegt mit Aktenzahl. Jederzeit überprüfbar für die Behörden der Republik Österreich und damit auch für die Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei und den österreichischen Bundespräsidenten.
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Im Tonfall korrupter Richter
Adamovich gibt hier den Ton vor, der von der österreichischen Justiz seit Jahren gedröhnt wird. Bei Verfahren auf Sachwalterschaft, in denen alle Unterlagen der Betroffenen von der Richterschaft komplett ignoriert werden, mit der Zielsetzung jedenfalls das Vermögen zu übernehmen und zu plündern.
So wie Adamovich die Beweise negiert, die noch dazu seit Jahren reichlich bei der Volksanwaltschaft liegen, wird das schlechte Vorbild gegeben, für das Verhalten der österreichischen Richterschaft, bei den Zivilgerichten, aber auch bei den Strafgerichten. Es darf nicht weiter geschehen, dass dort Beweismaterial ignoriert wird, wie es der Berater für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ des österreichischen Bundespräsidenten vorführt. Damit eine richterliche Willkür ermöglicht wird, der mit einer solch selbstherrlichen Attitude die Pforten breit geöffnet werden sollen.
Präsidentschaftskanzlei seit Jahren informiert
Selbst wenn der Berater für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft grundsätzlich nicht lesen sollte, so muss er doch diese unmittelbaren Berichte der Betroffenen kennen, die an die Präsidentschaftskanzlei gerichtet werden. Es ist nachweisbar, dass der österreichische Bundespräsident über solche Malversationen in der Justiz und Verletzungen des Eigentumsrechts durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft von zahlreichen Betroffenen informiert wurde.
Adamovich verweist auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Es wurde bereits in früheren Beiträgen darauf aufmerksam gemacht, dass die Staatsanwaltschaften solche Hinweise auf strafbare Tatbestände, die durch Amtsmissbrauch von Richtern ermöglicht werden, nicht bearbeiten. Die Strafanzeigen müssten deshalb „von Amts wegen“ eingebracht werden. Bei Kenntnis von strafrechtlich relevanten Tatbeständen ist dies eine Verpflichtung der Behörden, die auch den österreichischen Bundespräsidenten betrifft.
Doch Adamovich erklärte: „Es fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundespräsidenten, Maßnahmen zu setzen“.
Das ist eine Floskel, die alle Stellen in Österreich zum Ausdruck bringen, die ursprünglich als Kontrollfunktion eingerichtet wurden. Diese Kontrollinstanzen, die in mehreren staatlichen Stellen vorgesehen waren, sollten gewährleisten, dass der Rechtsstaat funktioniert. Doch wird jetzt stets bei solchen Einrichtungen die Meinung vertreten, dass „keine Kompetenz dafür“ gegeben sei.
Adamovich vermittelt mit seinem Schreiben den Einblick, dass diese Meinung, es dürfe der Rechtsstaat nicht verteidigt werden, von höchster Stelle weitergereicht wird, nämlich von der Beratung für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ in der Präsidentschaftskanzlei.
Als abgeschlossen betrachtet
Ludwig Adamovich wurden in einem weiteren Schreiben am 8. März 2019 nochmals Erläuterungen gegeben. Es wurde um Mitteilung ersucht, ob eine weiterführende Stellungnahme noch erfolgt oder das Schreiben von Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovich vom 8. März 2019 als abschließend zu betrachten ist.
Am 11. März erfolgte die Antwort durch eine Mitarbeiterin von Ludwig Adamovich junior:
„Zu Ihrem Schreiben vom 8. März teile ich Ihnen im Auftrag von Prof. Adamovich mit, dass keine weitergehende Stellungnahme abgegeben wird“.
(Email, Präsidentschaftskanzlei, Mitarbeitern von Univ.-Prof. Dr. Dr. hc. mult. Adamovic, 11. 3. 2019)
Damit kann die Stellungnahme der Beraters für verfassungsrechtliche Angelegenheiten des österreichischen Bundespräsidenten vom 8. März, wie es so gerne bei solchen Fällen von den österreichischen Justizbehörden formuliert wird, als abschließend betrachtet werden.
Nächste Folge: Familiengeschichte
Das Verhalten von Ludwig Adamovich kann durch seinen familiären Hintergrund und sein Beziehungsnetz erklärt werden. Dieser Hintergrund von Ludwig Adamovich wird das Thema der nächsten Folge sein in unserer Serie: Justizskandal in Österreich.
Links zur Serie Justizskandal:
Präsident deckt Enteignungen
Serie: Justizskandal in Österreich: Folge 7
(Qolumnist , 16. 11. 2020)
Der Oberstaatsanwalt
Serie Justizskandal in Österreich: Folge 6
(Qolumnist, 17. 9. 2019)
Gefesselte Grundrechte: Abteilung III 1
Serie Justizskandal in Österreich: Folge 5
(Qolumnist, 11. 9. 2019)
Justiz Ombudsstelle: Wie der Bürgermeister von Wien scheiterte
Serie Justizskandal in Österreich: Folge 4
(Qolumnist, 5. 9. 2019)
Richter ohne Kontrolle
Serie Justizskandal in Österreich: Folge 3
(Qolumnist, 2. 9. 2019)
Investigation im österreichischen Justizministerium
Serie: Justizskandal in Österreich: Folge 2
(Qolumnist, 27. 8. 2019)
Johannes Schütz deckt auf: Justizskandal in Österreich
Serie: Justizskandal in Österreich: Folge 1
(Qolumnist, 26. 8. 2019)
© Autor: Johannes Schütz, 2020
Zum Autor:
Johannes Schütz, ist Medienwissenschafter und Publizist,, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava (in Zusammenarbeit mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava), investigative Publikationen (Justiz, Psychiatrie, EU).
Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa Magazin
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“.
Kontakt: info [at] communitytv.eu