Der Präsident und das Recht auf Eigentum

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Gerald Grosz, Dominik Wlazny, Walter Rosenkranz, Tassilo Wallentin, Michael Brunner, Heinrich Staudinger

In Österreich wird am Sonntag der Bundespräsident gewählt. Die Kandidaten wurden befragt. Wie halten Sie es mit dem Schutz des Eigentums.

Enteignungen werden mit einer entwickelten Methode von Sachwalterschaft durchgeführt. Da diese Form einer sogenannten „Sachwalterschaft“, die das Gegenteil von seriöser Treuhandschaft darstellt,  in den vergangenen Jahren bereits auffällig wurde, entschieden die Behörden, nunmehr dafür die Begriffe „Erwachsenenschutz“ und „Erwachsenenvertretung“ zu verwenden.

Tausende Fälle von Vermögenskonfiskation durch Sachwalter wurden dokumentiert. Staatliche Institutionen greifen dennoch nicht ein.  Parlamentarische Anfragen mehrerer Parteien wurden von den zuständigen Justizbeamten in grandioser Manier abgewehrt. Dazu erschien ein erster Beitrag bereits vor fünf Jahren in The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017).

Kandidaten wurden befragt

Jetzt wurden dazu die Kandidaten befragt, die bei der Präsidentschaftswahl in Österreich antreten. Ein ausführlicher Beitrag wurde veröffentlicht im deutschen Tabula Rasa Magazin:

Wie hält es der österreichische Bundespräsident mit dem Schutz des Eigentums
(Tabula Rasa Magazin, 6. 10. 2022)

Drei Kandidaten beantworteten die Frage nach dem Schutz des Eigentums: Walter Rosenkranz, Michael Brunner, Heinrich Staudinger. Ein Kandidat gab an, dass er aus Zeitgründen erst nach der Wahl für eine Antwort zur Verfügung stehe: Gerald Grosz. Zwei Kandidaten gaben keine Stellungnahme, obwohl sie drei Mal dazu angefragt wurden: Alexander van der Bellen, Tassilo Wallentin.

Die Fragen

Es wurden folgende Fragen gestellt:

1. Sind Ihnen Fälle von Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch und eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft bekannt?
2. Welche Maßnahmen soll der österreichische Bundespräsident setzen, damit die genannten Fälle von Vermögenskonfiskation genau untersucht werden und künftig in Österreich nicht mehr möglich sind?
3. Welche Maßnahmen soll der österreichische Bundespräsident setzen, damit eine Restitution für Betroffene erfolgt?

Die Antworten

Heinrich Staudinger

Der Unternehmer Heinrich Staudinger wurde bekannt mit einem Crowdfunding-Modell, dabei wurden Projekte mit dem Geld von Privatpersonen finanziert. Dieses Finanzierungsmodell wurde von der Finanzmarktaufsicht angegriffen, was zu einer Konfrontation führte. Die Ansicht der Finanzmarktaufsicht muss tatsächlich als nicht gerechtfertigt bewertet werden, da grundsätzlich, nach bisherigem Verständnis, für unternehmerische Projekte auch privates Kapital als Darlehen gegeben werden konnte. Schließlich wurde der Angriff im September 2015 beendet, mit dem Erlass eines neuen Alternativfinanzierungsgesetzes in Österreich, das die Ansicht der Finanzmarktaufsicht korrigierte.

Eventuell muss der Angriff der Finanzmarktaufsicht als ein Versuch beurteilt werden, unternehmerischen Ideen die notwendige Finanzierung abzugraben, wie es in alten Zeiten mit der Wasserzufuhr für konkurrierende Gutshöfe gemacht wurde, damit man ihren Landbesitz besser übernehmen konnte. Es gibt tatsächlich Beispiele, die eine solche Annahme bestätigen könnten.

Heinrich Staudinger tritt als Bürger bei der Wahl an, weil er, nach eigener Aussage, für „mehr Gerechtigkeit, mehr Miteinander, mehr Freiheit, mehr Frieden“ eintreten möchte. Mit dem Ziel: „In die Stichwahl zu kommen, damit die vernachlässigten Themen öffentlich diskutiert werden“.
Zu seinen Erfahrungen mit Enteignungen durch Sachwalterschaft befragt, nannte Heinrich Staudinger einen Fall von Vermögenskonfiskation, der ihm bekannt war. Es handelte sich um eine persönliche Bekannte, deren Einkünfte und Vermögenswerte von einem Sachwalter übernommen wurden:

„Auf ihren Wunsch wurde ich ihr Sachwalter, da der Rechtsanwalt, der sie vor mir vertrat, ununterbrochen „Unregelmäßigkeiten“ produzierte, so dass ihr oft kaum das Nötige zum Leben blieb“. (Heinrich Staudinger)

Auf die Frage nach den Maßnahmen, die der Bundespräsident setzen sollte, antwortete Heinrich Staudinger:
„Er kann diese Fälle ans Licht bringen“

Bezüglich der Restitution für Betroffene:
„Licht ist das Eine, Ermutigung und Intervention das Nächste“
(Heinrich Staudinger)

 

Michael Brunner

Rechtsanwalt Michael Brunner tritt als Bundesparteiobmann einer neuen Partei an. Die MFG wurde im Februar 2021 gegründet, als Reaktion auf Zwangsimpfungen, die kritisch betrachtet werden. MFG bedeutet Menschen – Freiheit – Grundrechte. Erstmals trat die MFG bei den Landtagswahlen in Oberösterreich im September 2021 an und erhielt dabei 6,23 % der Stimmen, damit 3 Mandate für den Einzug in den Landtag.

Da Michael Brunner als Rechtsanwalt tätig ist, wurde er zusätzlich auch gefragt, ob er als Rechtsanwalt Fälle von Vermögenskonfiskation vertreten würde. Dr. Michael Brunner antwortete:

„Mir selbst sind keine Fälle von Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit Erwachsenenvertretungen bekannt. Grundsätzlich würde meine Kanzlei Rechtsvertretung für in diesem Zusammenhang geschädigte Personen übernehmen“.
(Michael Brunner)



Walter Rosenkranz

Walter Rosenkranz wurde in Krems geboren, er studierte an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Wien das Konzertfach Gitarre. Am Juridicum der Universität Wien absolvierte er Rechtswissenschaft und wurde danach Verteidiger in Strafsachen. 2013 wurde er Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich, 2017 Klubobmann der FPÖ im Parlament. Seit Juli 2019 ist er als Volksanwalt tätig, mit Zuständigkeit für das Ressort Inneres.

Befragt zur Vermögenskonfiskation durch Sachwalterschaft sendete er das folgende Statement:

„Eine engmaschigere regelmäßige Überprüfung wäre sicher gut. Ich kann Ihnen versichern, dass ich in meinem gesamten beruflichen Leben, als Anwalt, als Politiker und natürlich als Volksanwalt immer versucht habe, allen Menschen zur Seite zu stehen und Beschwerden genau nachzugehen. Dies wäre auch mein Amtsverständnis als Bundespräsident“.
(Walter Rosenkranz)

Gerald Grosz

Gerald Grosz wurde 2006 Generalsekretär der neugegründeten Partei BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich). Er war dann insbesondere als Landesobmann des BZÖ Steiermark tätig. 2013 wurde er zum Obmann des BZÖ ernannt. Grosz erklärte am 30. März 2015 seinen Rücktritt als Obmann des BZÖ.

Bei der Wahl zum Bundespräsidenten kandidiert Grosz als Bürger. Gerald Grosz wurde am 8. September um eine Stellungnahme angefragt, eine zweite Anfrage wurde am 21. September gesendet. Seine Pressesprecher antworteten:
„Der derzeitige Zeitplan von Gerald Grosz lässt es nicht zu, diese Fragen
zeitgerecht noch vor dem 9. Oktober zu beantworten. Gerne wird er dies nach dem Wahltag tun.“

Gerald Grosz wollte mit dem Problembereich Sachwalterschaft allerdings schon im März 2015 sich vertraut zeigen. Damals wurden mehrere Parteien angefragt, ob sie eine Studie in Auftrag geben wollen, die das Thema „Eigentumsrecht in Österreich“ gründlich und solide bearbeitet. Auch Gerald Grosz wurde, als Obmann des BZÖ, diesbezüglich kontaktiert, da angenommen werden durfte, dass er an einer ernsthaften Aufarbeitung interessiert sein sollte:

„Ich möchte Ihnen die Durchführung einer Studie anbieten, die Ihnen Fakten und Argumentationen in der politischen Diskussion zur Verfügung stellt. Ich schicke Ihnen im Attachment ein Konzept mit Inhaltsverzeichnis“.
(Johannes Schütz, Email vom 26. März 2015)

Gerald Grosz antwortete damals unverzüglich:

From: Grosz
To: „‚Johannes Schuetz'“
Subject: AW: Anfrage: Studie für BZÖ
Date: Mar 26, 2015 10:11 PST

Sehr geehrter Herr Mag. Schütz,
herzlichen Dank für Ihr Mail und Ihre Unterlagen. Ich selbst habe als nunmehr ehemaliges Mitglied des Nationalrates unzählige parl. [parlamentarische] Anfragen zu Sachwalterrecht eingebracht und einen recht guten Überblick dadurch bekommen.
Ihrem Angebot, eine Studie zu finanzieren, können wir leider nicht nähertreten zumal auch unsere finanziellen Ressourcen sehr begrenzt sind.
Mit besten Grüße
Gerald Grosz

 

Diese Kandidaten gaben keine Antwort

Tassilo Wallentin


Rechtsanwalt Tassilo Wallentin ist bekannt als Kolumnist der Kronen Zeitung. Er war zuvor als Medienanwalt für Hans Dichand tätig, dem Herausgeber der Kronen Zeitung.

Es wurde in Medienberichten bereits konstatiert, dass in den Beiträgen von Wallentin, die in der Kronen Zeitung veröffentlicht wurden, zahlreiche Fehler enthalten sind. Jedenfalls vermied er in seinen Beiträgen für die Kronen Zeitung, das Thema Enteignung durch Sachwalterschaft zu bringen, obwohl er von Betroffenen auf das Problem aufmerksam gemacht wurde. Mit einer entsprechenden Serie in der Kronen Zeitung hätte er dafür sorgen können, dass kriminelle Vorfälle im Zusammenhang mit Sachwalterschaft beendet werden.

Tassilo Wallentin ist selbst auch als Sachwalter tätig. In der aktuellen Liste der sogenannten „Erwachsenenvertreter“ für 2022, die die Rechtsanwaltskammer Wien vorlegt, kann man seinen Namen finden. Ebenfalls in dieser Liste stehen Namen wie Christian Burghardt, Axel Bauer und Christiane Bobek.

Präsidentschaftskandidat Wallentin wurde drei Mal angefragt um eine Stellungnahme zur Vermögenskonfiskation durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Er gab keine Antwort.

Alexander van der Bellen

Seit Januar 2017 ist Alexander van der Bellen der österreichische Bundespräsident. Er war zuvor Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre. Zusätzlich erbrachte er, von 1977 bis 1980, auch Forschungsarbeiten für die Verwaltungsakademie des Bundes, ist also mit den Gepflogenheiten der österreichischen Kameralistik besonders vertraut. 1997 wurde er Bundessprecher und Obmann des Parlamentsklubs der GRÜNEN. Nach seinem Rücktritt als Obmann der GRÜNEN wurde van der Bellen im Februar 2011 noch von der Stadt Wien zum Universitätsbeauftragen ernannt.

Zu dem Netzwerk, das die Kandidatur von Alexander van der Bellen unterstützt, zählen Werner Pleischl, er war bis 2016 Generalprokurator der Republik Österreich, Manfred Nowak, als Universitätsprofessor am Juridicum schrieb er eine Studie die Wien aalglatt zur „Menschenrechtsstadt“ erklärte, die forensische Psychiaterin Karin Gutiérrez-Lobos, sie ist Universitätsprofessorin an der Klinik für Psychiatrie der Medizinischen Universität Wien, der Psychiater Rudolf Karazman, aber auch Conchita Wurst und der Schauspieler Alfons Haider.

Für den Wahlkampf von Alexander van der Bellen wurde ein Verein gegründet. Als Name wurde bestimmt: „Gemeinsam für Van der Bellen: Unabhängige Initiative zur Stärkung der liberalen Demokratie“.

Katastrophales Sittenbild


Alexander van der Bellen gibt sich gerne das Image der moralischen Instanz im Land. Er zeigte in den vergangenen Jahren mehrfach sich schockiert über die „Respektlosigkeit“ führender Politiker:
„Lassen Sie mich noch etwas zum Sittenbild sagen, das wir gesehen haben, die Respektlosigkeit, die wir da gesehen haben. Diese Respektlosigkeit will ich nicht achselzuckend übergehen“.
(Bundespräsident Alexander van der Bellen, 10. 10. 2021)

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Video aus Ibiza, in dem bekanntlich ein führender Politiker in launiger Ferienstimmung sichtlich darüber nachdachte, wie in Österreich Parteienfinanzierung funktioniert, erhob van der Bellen als Bundespräsident seine mahnende Stimme.

Doch ist man in Kenntnis, dass van der Bellen selbst für das katastrophale „Sittenbild“ in Österreich sorgt. Denn seine Präsidentschaftskanzlei deckt politisch motivierte Vermögenskonfiskationen seit Jahren. Der österreichische Bundespräsident wurde damit zum obersten Repräsentanten der Doppelmoral in dem Land, das einst Sigmund Freud vertrieb.
Alexander van der Bellen, der sich bei günstiger Gelegenheit so besorgt über die politische Moral in Österreich zeigt, lehnte mehrfach jede Aufklärung von Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch ab.

Negierte Unterstützung als Beauftragter der Stadt Wien

Alexander van der Bellen wurde zu diesem Thema bereits angefragt, in seiner Funktion als Beauftragter der Stadt Wien für Universitäten und Forschung, die er von 2010 bis 2015 bekleidete. Es ging damals um Unterstützung beim Schutz einer Forschungsbibliothek, die durch einen solchen Gerichtsbeschluss, der nur durch Amtsmissbrauch erklärt werden kann, von einer willkürlichen Konfiskation und Plünderung bedroht wurde.

Van der Bellen antwortete dazu in seiner Funktion als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien:
„Es tut mir leid, dass meine Antwort so lange gedauert hat; ich hatte Ihr Mail verlegt. Ich empfehle Ihnen, mit der Justiz-Ombudsstelle oder der Volksanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Die Adressen finden Sie unten“.
(Alexander van der Bellen, Email vom 27. 5. 2015)

Nachdem mit weiteren Stellen keine Lösung erzielt werden konnte, wurde van der Bellen nochmals im Dezember 2015 angefragt. Es antwortete Mag. Robert Kogler, der Büroleiter des Forschungsbeauftragten der Stadt Wien:
„Gerne leite ich Ihre Nachricht an Alexander Van der Bellen weiter. Allerdings ist seine Beauftragung mit der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode des Gemeinderats zu Ende gegangen. Unser Büro existiert noch bis Jahresende“.
(Robert Kogler, Büroleiter von Alexander van der Bellen, Email vom 9. 12. 2015)

Kurz nach dieser Antwort, nämlich am 8. Januar 2016, kündigte van der Bellen öffentlich an, dass er für die Funktion des österreichischen Bundespräsidenten kandidieren werde. Er veröffentilchte dafür ein Video auf Youtube mit dem Motto: „Mutig in die neuen Zeiten! Van der Bellen kandidiert als Bundespräsident“:
www.youtube.com/watch?v=ba4jalujuR0

Doch setzte er als als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien, nur vier Wochen zuvor, keine Maßnahmen, um die Konfiskation einer wissenschaftlichen Arbeit abzuwehren.

Verzichtete auf seine Stimme

Der erste Wahlerfolg von Alexander van der Bellen wurde von seinem Gegenkandidaten wegen des Verdachts auf Wahlbetrug angefochten. Da erklärte er: „Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat“.

Auifgrund dieser Aussage über den Rechtsstaat wurde Alexander van der Bellen am 23. Juni 2016 nochmals auf die Problematik von Enteignungen in Österreich aufmerksam gemacht. Es antwortete Oliver Korschil vom Team van der Bellen:

„Alexander Van der Bellen hat Ihr Schreiben mit Sorgfalt gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Abgesehen davon, dass Alexander Van der Bellen noch nicht als Bundespräsident angelobt ist, muss ich Ihnen aber mitteilen, dass der österreichische Bundespräsident generell im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches nicht die Möglichkeit hat, Gerichtsverfahren oder von Gerichten getroffene Entscheidungen zu prüfen“.
(Oliver Korschil, Team van der Bellen, Email vom 30. 6. 2016)

Da Alexander van der Bellen jetzt als österreichischer Bundespräsident bei den Wahlen antritt und so um eine zweite Ägide wirbt, erhielt er noch eine Chance. Mit einer klaren Stellungnahme hätte er beweisen können, dass er Maßnahmen setzen möchte, die in Österreich künftig das Recht auf Eigentum schützen sollen. Alexander van der Bellen verzichtete auf seine Stimme.

Links:

Wie hält es der österreichische Bundespräsident mit dem Schutz des Eigentums
(Tabula Rasa Magazin, 6. 10. 2022)
Am 9. Oktober wird in Österreich der Bundespräsident gewählt. Sechs Kandidaten wurden von Johannes Schütz befragt. Über ihr Verständnis des Rechts auf Eigentum. Das Problem der Vermögenskonfiskation ist seit Jahren virulent in Wien.

Österreichische Präsidentschaftskanzlei deckt Enteignungen
Tabula Rasa, 19. 3. 2019
Die Antwort erfolgte durch Ludwig Adamovich. Er ist der Berater des österreichischen Bundespräsidenten, wenn es um „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ geht. Adamovich leugnete die Beweise. Doch wurden hunderte Fälle von der Volksanwaltschaft dokumentiert.

Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
The European, 6. 6. 2017

Autor:
Johannes Schütz (www.journalist.tel)

 

© Johannes Schütz, 2022

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Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Grundrechte, EU). Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa. Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich". Homepage: www.journalist.tel www.tabularasamagazin.de/author/schuetz_johannes www.theeuropean.de/johannes-schuetz Kontakt: iinfo [at] communitytv.eu