Christian Burghardt will nochmals unter Beweis stellen, dass er der berüchtigtste Enteigner von Wien ist. Die Plünderungen in Österreich sollen fortgesetzt werden.
Enteigner Burghardt will Geld mit einem Ferienapartment machen, das ihm nicht gehört . Ein Bezirksgericht wollte jetzt die hinlänglich vorgeführte Provokation nicht auf die Spitze treiben. Der Verkauf der willkürlich beschlagnahmten Eigentumswohnung wurde dem amtsbekannten Sachwalter Burghardt vom Gericht untersagt. Doch der diesbezüglich seit Jahren verwöhnte Burghardt antwortete mit einem Schreiben an das österreichische Gericht:
„Der Beschluss wird zur Gänze bekämpft“.
Korruption im Landesgericht
Nach der Blockade durch das zuständige Bezirksgericht, hofft jetzt Burghardt, dass wieder einmal das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien sein Ansinnen absegnen wird. Dafür stellte er einen Antrag auf Rekurs, der vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien behandelt werden soll.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wollte bereits durch Vorfälle mit Amtsmissbrauch und offensichtlich kompletter Korruption auffallen. Burghardt vertraute dort bisher auf Beatrix Engelmann, die Vizepräsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien. Sie befand bei einem früheren Rekurs von Burghardt, mit dem ein kriminell motivierter Verkauf legitimiert werden sollte: „Sie sollen versilbert werden“. Gemeint waren damit Goldschmuck und Juwelen, die Burghardt auf einem seiner Raubzüge skurpellos erbeutete.
Auch die Publizistin Alexandra Bader kam mit einem solchen Amtsmissbrauch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien in Berührung. Bader wurde mit dem Preis der Medienlöwin 2007 ausgezeichnet, der für mutigen Journalismus vergeben wird. Nachdem Bader ihre Recherchen über Korruption in einem österreichischen Ministerium fortsetzte, wurde Burghardt als sogenannter Sachwalter auf die Publizistin angesetzt, um ihre Tätigkeit zu kontrollieren und zu überwachen. Medienlöwin Bader legte Beschwerde gegen diese amtlich verordnete Bestellung einer Sachwalterschaft ein, doch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien lehnte diese am 29. 11. 2010 ab und bestätigte Burghardt in der Funktion des Sachwalters. Dazu auf Qolumnist::
Die Verfolgung der Publizistin Alexandra Bader (Qolumnist, 18. 7. 2019)
Reiche Pfründe in der Donaustadt
Jetzt kann Burghardt im Landesgericht für Zivilrechtssachen auch auf Richter Peter Treichl setzen, der mit 1. Juni 2018 als zweiter Vizepräsident eingesetzt wurde, um dort die Aktivitäten von Vizepräsidentin Engelmann und Präsidentin Perschinka tatkräftig zu unterstützen.
Peter Treichl ist ein alter Bekannter von Burghardt, dem er bereits in seiner Zeit als Leiter des Bezirksgerichts Wien Donaustadt, einträgliche Fälle zuschob, die ausgeplündert werden sollten. Diese Aussage kann durch Fallmaterial jederzeit belegt werden. Es wäre allerdings dringend notwendig alle Fälle, die Treichl als Richter verantwortet, einer offiziellen Überprüfung zu unterziehen und bezüglich einer Zusammenarbeit mit Burghardt und weiteren einschlägig bekannten Sachwaltern zu dokumentieren.
Korruption und Amtsmissbrauch dürften in der Wiener Donaustadt bereits auf einer längeren Tradition beruhen. Das Bezirksgericht Donaustadt war auch verantwortlich für die Vorfälle um das Erbe des populären Musikers Falco, dessen Mutter durch einen weiteren Sachwalter im 22. Wiener Gemeindebezirk brutal enteignet wurde. Dies noch vor der Zeit von Peter Treichl als Leiter des Bezirksgerichts in der Donaustadt, der 2013 mit dieser Funktion beauftragt wurde.
Treichl startete zuvor seine Karriere am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien, wo er mit den Gegebenheiten deshalb sehr vertraut ist. Er beantwortete dort schon 2009 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter im Auftrag von Präsidentin Perschinka mit dem Briefkopf „Landesgericht für Zivlirechtssachen Wien. Die Präsidentin“ und sprach Ordnungsstrafen gegen den Antragsteller aus. Er nahm damit in der Dienstaufsicht des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien eine wichtige Funktion ein, vergleichbar mit der Aufgabe von Ruth Straganz-Schröfl in der Abteilung III/6 des Bundesministeriums für Justiz als Leiterin der sogenannten „Kompetenzstelle Personalcontrolling“. Am 1. Jänner 2013 wurde Treichl für seine treuen Dienste zum Leiter des Bezirksgerichts Wien Donaustadt erhoben. Vorsitzende der Besetzungskommission war Präsidentin Dr. Marlene Perschinka. Im Juni 2018 wurde der für dortige Verhältnisse zuverlässige Treichl wieder am Landesgericht für Zivilrechtssachen gebraucht, wohin er als Vizepräsident zurückkehren sollte.
Zur Kompetenzstelle Personalcontrolling des österreichischen Bundesministeriums für Justiz erschien auf Qolumnist der investigative Bericht:
Richter ohne Kontrolle (Qolumnist, 2. 9. 2019)
Bezirksgericht lehnte Verkauf ab
Eine Bezirksrichterin wollte den radikalen Kurs von Burghardt jetzt offenbar nicht mehr mittragen. Sie lehnte den Verkauf einer Eigentumswohnung ab, für den Burghardt, wie es bisher offenbar als Formalakt an Wiener Bezirksgerichten üblich war, eine richterliche Genehmigung abholen wollte. Burghardt wollte die Immobilie deutlich unter dem Wert verkaufen. Dafür gab Burghardt eine Wertindikation in Auftrag und bezeichnete die attraktive Ferienwohnung als „Ladenhüter“:
„Der Betroffene ist bekanntlich Eigentümer einer Eigentumswohnung, für die ich mich um einen Käufer umsehe. Wie schon berichtet, ist die Wohnung eher ein *Ladenhüter*. Der von mir zuletzt erwähnte Interessent hat nun ein Anbot gelegt, das ich angenommen habe. Ich lege es hiermit vor“, berichtete Burghardt in seinem typischen Stil dem Gericht im Oktober 2018.
Burghardt verlangte die Genehmigung für den Verkauf um 37.000 Euro. Burghardt legte, um dabei Zeit zu sparen, dem Gericht gleich auch ein Schriftstück vor, mit dem er das Anbot annimmt. „Anbot angenommen“, bestätigt Burghardt darauf mit seiner Unterschrift.
Im Kaufvertrag hätte ein Vermerk enthalten sein müssen: „Vorbehaltlich einer Genehmigung durch das zuständige Gericht“. Da ein solcher Hinweis fehlte, wollte Burghardt das Gericht wohl vor vollendete Tatsachen stellen. Oder Burghardt geht davon aus, dass die Gerichte jedenfalls seinen persönlichen Willensentscheidungen ensprechen werden, was als selbstverständliche Überzeugung nur durch Korruption oder politische Einflussnahme erklärbar wäre.
Unterschlagung wertvoller Gegenstände
Dafür wurde in diesem Kaufvertrag vermerkt:
„Die Wohnung wird wie diese liegt und steht, also gänzlich ungeräumt samt Fahrnissen, übernommen“.
Fahrnisse ist ein antiquierter Begriff aus der Rechtssprache, mit dem alle beweglichen Sachen als die sogenannte „fahrende Habe“ bezeichnet werden. „Fahrbares“ wäre zeitgemäß die genauere sprachliche Gestaltung, denn es handelt sich um alle fahrbaren Güter in der Wohnung, die abttransportiert werden könnten.
Damit werden auch Kunstgegenstände unterschlagen, die in der Wohnung sich befinden. Dazu zählen Ölgemälde des österreichischen Impressionisten Carl Fahringer, ein Gemälde des deutschen Landschaftsmalers Adalbert Waagen und Arbeiten von Otto Zeiller, darunter ein Selbstportrait. Otto Zeiller wurde als Zeichner der beliebten Briefmarkenserie „Schönes Österreich“ bekannt.
Es ist auch völlig unklar, weshalb persönliche Gegenstände des Betroffenen, darunter Fotos, Schriftstücke, Kleidung, auch Bücher und sonstige Erinnerungsstücke und Kleinodien, etwa ein silbernes, fein ziseliertes Fischbesteck des Fin de Siècle, an den Käufer der Wohnung übergeben werden sollten.
Bei solchen Käufen wird die Frage nach der Provenienz von Immobilien künftig wieder vermehrt von Bedeutung sein. Der Käufer der Immobilie muss sich aufgrund der Umstände des Kaufes bewusst sein, dass er mit der Forderung nach Restitution noch konfrontiert wird. Es muss für einen Käufer als Verdachtsmoment gelten, dass er die Immobilie offiziell zu einem günstigen Ramschpreis erwerben kann und der Verkäufer ein Sachwalter ist, der über das Objekt verfügen will. Was Kunstobjekte und sonstige Wertgegenstände betrifft, so wird man die Hehler von Burghardt noch ausforschen müssen.
Einspruch des Betroffenen
Es folgte eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Betroffenen. Darin wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Vorfall eine Verletzung von Grundrechten der Charta der Europäischen Union bedeutet und Strafanzeigen gegen alle Beteiligten bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht wurden. Es lag ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor, da Burghardt mit seinen Leuten drei Standorte des Betroffenen in Österreich okkupierte. Es gab keinen rechtlichen Grund für eine solche Vermögensübernahme.
In der Sachverhaltsdarstellung wurde der Wert der Wohnungsinhalte und der Wert der Ferienwohnung im Detail dokumentiert. Ein Verkauf des Ferienapartments war vom Betroffenen nicht geplant.
Es wurde eine sofortige Einstellung des gesamten Verfahrens gefordert. Es wurde darauf hingewiesen, dass Schaden durch die kriminelle Vermögensübernahme bereits eingetreten ist und Schadenersatz in der Folge noch erforderlich sein wird, für den auch die Untätigkeit des Gerichts verantworltich gemacht werden muss. Weiters wurden Berichte über Sachwalter Burghardt zitiert, die in deutschen Qualitätsmedien veröffentlicht wurden.
Richterin in der Defensive
Am 31. Dezember 2018 erstellte die Bezirksrichterin, gerade noch rechtzeitig vor Jahreswechsel, einen Beschluss, mit dem der Antrag von Burghardt abgewiesen wurde. Als Begründung nannte das Gericht:
„Die dem Kaufanbot, das deutlich unter dem angeführten Verkehrswert liegt, angeschlossene Wertindikation stellt kein Schätzgutachten dar. Schon deshalb war der Antrag abzuweisen. Eine besondere Dringlichkeit zum Verkauf der Wohnung ist angesichts der Vermögenssituation nicht zu erblicken“. (Bezirksgericht Donaustadt, Beschluss, 31. 12. 2018)
Auf alle weiteren erforderlichen Maßnahmen verzichtete die Richterin allerdings weiterhin. Sie müsste Strafanzeigen „von Amts wegen“ gegen alle Beteiligten erstellen und sollte dafür sorgen, dass diese auch bearbeitet werden. Jegliches Verfahren gegen den Betroffenen, das Vermögensübernahmen bewirken soll, müsste sofort eingestellt werden, womit jede weitere Aktion von Burghardt beendet sein muss. Vermögenswerte des Betroffenen, auf die Burghardt Zugriff nahm, müssten sichergestellt und der entstandene Schaden festgestellt werden. Eine Verzögerung dieser erforderlichen Maßnahmen erhöht den entstandenen Schaden.
Burghardt setzt weiterhin auf Provokation
Burghardt antwortete dem Gericht am 11. Januar 2019 in seinem üblichen Stil:
„Gegen den Beschluss des BG. Donaustadt vom 31.12.2018, erhebe ich rechtzeitig nachstehenden Rekurs an das LG für ZRS Wien. Der bezeichnete Beschluss wird zur Gänze bekämpft“.
Die Formel „zur Gänze bekämpfen“ ist im Sprachgebrauch der Juristen vorhanden. Doch sollte ein solches Wort nur vorsichtig eingesetzt werden, da es jedenfalls bedeutet, dass das Gericht nicht in Ordnung ist, da nur dies den Einsatz des Ausdrucks „zur Gänze bekämpfen“ rechtfertigen kann.
Burghardt dreht in seinem Antrag die Bedeutung einer solchen Redewendung glatt um. Er will den Beschluss des Gerichts bekämpfen, weil ihm dieses Mal noch kein ausreichender Amtsmissbrauch zugestanden wurde. Das wäre eigentlich eine ungeheuerliche Dreistigkeit Burghardts gegenüber dem Gericht, wenn er nicht darauf pochen könnte, dass er einen solchen Amtsmissbrauch bei österreichischen Gerichten bereits routinemäßig für sich in Anspruch nehmen kann. Er kann diesen quasi als Usance erwarten.
Trotz all solcher Usancen, also eines offenbar schon als gewohnheitsmäßiges Recht wahrgenommenen Amtsmissbrauchs, muss doch die Frage überprüft werden, ob Burghardt an einem deutlichen Realitätsverlust leidet, was die Absicherung des Rechtsstaates in den westlichen Demokratien betrifft. Das ist ein Realitätsverlust, der Burghardts Umwelt ernsthaft gefährdet.
Psychiatrisches Gutachten erforderlich
Damit ist ein Antrag gerechtfertigt, der die Erstellung eines psychiatrisches Gutachtens für Burghardt fordert. Ein solcher Antrag wird auch bei Gericht eingebracht, in Beantwortung des beschriebenen Rekurses von Burghardt.
Mit einem solchen Gutachten muss festgestellt werden, ob Burghardt schwer kriminell veranlagt ist. Oder ob er tatsächlich intellektuell nicht in der Lage ist, die ausführliche Stellungnahme und Argumentation zu verstehen, die dem Gericht vorgelegt wurde.
Selbst wenn wir davon ausgehen, dass solche Enteignungen und Plünderungen in den österreichischen Justizkreisen als nicht ungewöhnlich gelten und dort offenbar zum guten Ton gehören, so sollte doch in der grundlegenden Gebrauchsanweisung ein Hinweis gegeben sein, dass solche Vermögensübernahmen nur defensiv angelegt werden können. Es kann nur ein günstiger Augenblick abgewartet werden, bis keine Reaktion des eigentlichen Eigentümers erfolgt und man mit „herrenlosem Gut“ argumentieren könnte. Allenfalls muss dafür jahrelange Geduld erforderlich sein. Burghardt hingegen geht offensiv vor, in einer Weise, die wohl kaum noch zu steigern ist.
Deshalb wirkt Burghardt als von einer gravierenden Persönlichkeitsstörung gezeichnet, die den eigenen Status und die Möglichkeiten des Beziehungsgeflechtes überschätzt. Selbst bei Vorliegen von eventuell gegebenen Aufträgen staatlicher oder parastaatlicher Organisationen, ein Eindruck den Burghardt mit seinem Auftreten gerne erwecken würde, muss ein solches Urteil in einem psychiatrischen Gutachten gegeben werden.
Textproben belegen Persönlichkeitsstörung
Die Persönlichkeitsstörung kann anhand von Textproben, die Burghardt verfasste, belegt werden. Burghardts Sprachgebrauch ist typisch in einem übertrieben selbstgefälligen und süffisanten Ton gehalten. Das zeigt auch sein Beitrag in der österreichischen Fachzeitschrift Anwalt aktuell. Dazu als Beispiel ein Textauszug:
„Ich bin einer der bösen Sachwalter mit vielen Sachwalterschaften (…) Wer sind die Kritiker, die uns ständig beschuldigen: hauptsächlich Alten- und Behindertenverbände und Beschwerdestellen (Volks- und Patientenanwaltschaft) … unter hundert Eingaben sind – naturgemäß – hundert Beschwerden“.
(In: Anwalt Aktuell 2012, H. 9, S. 28)
Burghardt ist von einem ausgeprägten Narzissmus und unverhohlen gezeigten Gefühlen von Grandiosität („mache hier, was ich will“) bestimmt. Starrheit und antisoziales Verhalten sind erkennbar. Zusammenfassend muss festgestellt werden: Burghardt leidet unter einer schweren Übersteigerung seiner Persona in der Bedeutung der Terminologie von C. G. Jung.
Strafgesetzbuch anzuwenden
In Wien werden psychiatrische Gutachten von ausgewählten Fachärzten nach einem Schema angefertigt, in das gebräuchliche Begriffe eingefügt werden. Durchaus in „Abwesenheit“ des Betroffenen, also ohne einen einzigen tatsächlichen Kontakt. In der Folge werden Vermögensübernahmen durchgeführt. Solche sogenannten Gutachten werden im Auftrag ausgestellt, nach dem Motto: „As You Like It“.
Auch für Burghardt könnte ein solches Gefälligkeitsgutachten von einem mit ihm kooperierenden Facharzt erstellt werden. Eine dabei konstatierte “temporäre Unzurechnungsfähigkeit”, die wohl diagnostiziert werden muss, wird Burghardt aber nicht vor der nötigen Strafe bewahren dürfen. Aufgrund seiner juristischen Ausbildung muss Burghardt über strafbare Handlungen und strafbare Tatbestände über Bewusstsein verfügen. Deshalb muss das Strafgesetzbuch bei Burghardt zur Anwendung kommen:
Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB)
Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (§ 130 StGB)
Dauernde Sachentziehung (§ 135 StGB)
Veruntreuung (§ 133 StGB)
Hausfriedensbruch (§ 109 StGB )
Gefährliche Drohung (§ 107 StGB )
Falsche Beweisaussage vor Gericht (§ 288 StGB )
Verleumdung (§ 297 StGB)
Kreditschädigung (§ 152 StGB)
Kriminelle Vereinigung (§ 278 StGB) bzw. Kriminelle Organisation (§ 278a StGB)
Der selbstherrliche Stil, den Burghardt zur Schau stellte, gefiel offenbar den österreichischen Richtern. Denn ansonsten wären Burghardts impertinente Berichte, gespickt mit Dreistigkeiten, längst abgewiesen und zurückgeworfen worden.
Aufgrund der bestehenden Erkenntnisse hätte Burghardt längst von Amts wegen angezeigt und verhaftet werden müssen. Alle Fälle von Burghardt müssen überprüft werden. Restitution und Schadenersatz ist längst fällig. Statt dessen wird Burghardt weiterhin von österreichischen Bezirksrichtern als Sachwalter bestellt.
Die skrupellose Vorgangsweise, die Burghardt mit seinen Leuten bei Vermögensübernahmen vorführt, kann jederzeit zu Todesfolgen führen. In Zusammenhang mit Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft werden in Österreich noch Todesfälle zu untersuchen sein. Die Behörden werden eine Mitschuld, aufgrund ihrer jahrelangen Untätigkeit, nicht abstreiten können.
Links:
134 Enteignungen dokumentiert (Qolumnist, 4. 6. 2020)
Ohne Recht auf Eigentum: Willkürliche Enteignungen im EU-Mitgliedsstaat Österreich
(Qolumnist, 13. 7.. 2019)
Struktur der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium (Tabula Rasa Magazin, 13. 10. 2017)
Medienlöwin Alexandra Bader (Tabula Rasa Magazin, 5. 12. 2017)
© Autor: Johannes Schütz, 2019
Zum Autor:
Johannes Schütz, ist Medienwissenschafter und Publizist,, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava (in Zusammenarbeit mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava), investigative Publikationen (Justiz, EU).
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“.
Kontakt: info [at] communitytv.eu