134 Enteignungen dokumentiert

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Die Volksanwälte Achatz, Amon und Rosenkranz (von links nach rechts) bei der Präsentation des Jahresberichts für 2019.
(Foto: Österreichische Volksanwaltschaft)


Die österreichische Volksanwaltschaft präsentierte den Bericht für das Jahr 2019.  Die Justiz soll nicht mehr kontrolliert werden. Wieder mehr als 100 willkürliche Verletzungen des Eigentumsrechts. Hier ein kritischer Kommentar.

Amtsmissbrauch der Justiz soll in Österreich nicht mehr überprüft werden.  Das Ressort Justiz wurde aus der Funktionsbeschreibung der österreichischen Volksanwaltschaft gestrichen.

Eine ausführliche Kritik zum Bericht der österreichischen Volksanwaltschaft wurde im Magazin Tabula Rasa veröffentlicht:

Für Tätowierungen und verbotene Waffen:
Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft wurde vorgelegt

(Tabula Rasa Magazin, 4. 6. 2020)


Neue Volksanwälte

Am 1. Juli 2019 kam es zum Führungswechsel in der österreichischen Volksanwaltschaft. Es wurden drei neue Volksanwälte bestellt. Werner Amon von der ÖVP übernahm das Ressort von Gertrude Brinek, die für Beschwerden über die Justiz zuständig war. Bernhard Achitz von der SPÖ übernahm das Ressort Soziales von seinem Vorgänger Günter Kräuter. Walter Rosenkranz von der FPÖ übernahm das Ressort über das Innenministerium von Peter Fichtenbauer.

Mit Volksanwalt Werner Amon wurde der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft  verändert. Die Zuständigkeit für das Ressort Justiz wurde in der Beschreibung der Funktion eliminiert:

„Auf Bundesebene ist er [Volksanwalt Amon] für den Strafvollzug, Steuern, Gebühren, Abgaben, die Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Landesverteidigung zuständig“, wird die Tätigkeit von Volksanwalt Werner Amon jetzt beschrieben.

Vorgängerin Gertrude Brinek war in ihrer Beschreibung noch eindeutig für das Ressort „Justiz“ zuständig.  Jetzt wird dieser Bereich reduziert auf:
Strafvollzug, Verfahrensdauer bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.


Justiz ohne Kontrolle

Heikle Punkte sollten aus dem Aufgabenbereich genommen werden. Somit der Amtsmissbrauch in der Justizbehörde und insbesondere die kriminellen Vorfälle im Zusammenhang mit finanziell und politisch motivierten Enteignungen durch eine dafür entwickelte Technik von Sachwalterschaft, deren Methode im Justizapparat seit Jahren fest verankert wurde und diesen entsprechend infiltrierte.  Auch der Zuständigkeitsbereich des Volksanwaltes wurde dafür neu definiert und entsprechend reduziert.

Das Verschwinden des Begriffs „Justiz“ kann nur einen Zweck erfüllen. Richterliche Willkür und Amtsmissbrauch im Justizministerium sollen nicht mehr durch die Volksanwaltschaft thematisiert werden. Oder genauer: Es soll in Zukunft nicht mehr die Forderung gestellt werden, dass der Amtsmissbrauch des österreichischen Justizministeriums durch die Volksanwaltschaft zu bekämpfen wäre.


Aktuelle Zahlen

Der Bericht für das Jahr 2019 nennt die aktuellen Zahlen über Amtsmissbrauch und Fehlverhalten der österreichischen Behörden.  Es sind Statistiken über Beschwerden, die bei der Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr einlangten.

Den Bereich der Justiz betrafen 1.111 Fälle im Bericht für das Jahr 2019. Der Abschnitt „Erwachsenenschutz“ im Kapitel über die Justiz gesteht 134 Fälle von Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und Bundesrat 2019, Band Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, S. 159).

Im Zusammenhang mit dem österreichischen Innenministerium gab es im Berichtsjahr 1.011 Fälle. 42,4 % davon bezogen sich auf das Asyl-, Niederlassungs- und Fremdenpolizeirecht. Die Polizei betrafen 38,6 % der Fälle.  274 Personen beschwerten sich über das Verhalten von Polizeikräften.  Laut Bericht der Volksanwaltschaft:

„19 Beschwerden über Misshandlungen bzw. erniedrigende Behandlungen durch die Polizei. Missstände konnte die VA [Volksanwaltschaft] nicht feststellen, ein Prüfverfahren war zu Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und Bundesrat 2019, Band Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, S. 118f


Police Misconduct

Demnach wären die „Beschwerden über Misshandlungen“ nicht gerechtfertigt gewesen, denn die Volksanwaltschaft konnte kein Fehlverhalten feststellen. Doch wurden in den Vorjahren mehrere Vorfälle bekannt, bei denen es zu ernsten Übergriffen durch Polizeikräfte kam.  Es wurden deshalb auch Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Wie ein solcher Übergriff von österreichischen Polizisten durchgeführt wird, das zeigt eine Fotoserie, die jetzt nochmals veröffentlicht wurde:
Unnötige Brutalität
Bilderserie belegte Übergriff der österreichischen Polizei

(Qolumnist, 28. 5. 2020)


Statistik gefälscht

Auch die Anzahl der Fälle wird von der österreichischen Volksanwaltschaft verharmlost. Das beweist eine weitere Statistik, die die diesbezügliche Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft dokumentiert.  Die Zahl der Strafanzeigen, die diese Statistik zeigt, war in den Vorjahren wesentlich höher als die Zahl der Beschwerden, die die Volksanwaltschaft nennt Der aktuelle Sicherheitsbericht mit den Zahlen für 2018 wurde am 15. Januar 2020 vorgelegt: Die Zahlen waren leicht gestiegen. Es wurden 542 Fälle mit „Misshandlungsvorwürfen gegen Organe der Sicherheitsbehörden“ bei den Staatsanwaltschaften eingebracht.

Die Volksanwaltschaft nennt deutlich geringere Zahlen. Laut Bericht der Volksanwaltschaft für 2018 kam es nur zu 20 Beschwerden über Misshandlungen durch die Polizei. Es wurde dabei von der Volksanwaltschaft kein „Missstand“ festgestellt,  somit keine Berechtigung für die Beschwerden. Für 2017 wurden von der Volksanwaltschaft 10 Fälle über Misshandlungen durch Polizisten genannt, wobei diedie Beschwerden ebenfalls von der Volksanwaltschaft negiert wurden.
((Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und Bundesrat 2018, Band Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, S. 129)

Dies könnte als ein Beleg dienen, dass die österreichische Volksanwaltschaft nur eine Alibifunktion erfüllen soll.

Links:

Reisewarnung Österreich
(Qolumnist, 31. 7. 2019)

Für Tätowierungen und verbotene Waffen:
Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft wurde vorgelegt

(Tabula Rasa Magazin, 4. 6. 2020)

© Autor: Johannes Schütz, 2020


Zum Autor:

Johannes Schütz, ist Medienwissenschafter und Publizist,, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava (in Zusammenarbeit mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava), investigative Publikationen (Justiz, EU).
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“.
Kontakt: info [at] communitytv.eu

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Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Grundrechte, EU). Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa. Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich". Homepage: www.journalist.tel www.tabularasamagazin.de/author/schuetz_johannes www.theeuropean.de/johannes-schuetz Kontakt: iinfo [at] communitytv.eu