Korrespondenz mit dem österreichischen Bundesministerium für Justiz. Tausende Fälle von willkürlicher Enteignung in Österreich. Die Abwehr eines solchen Verfahrens wird nicht definiert. Eine Anfrage im Justizministerium suchte Klärung. Hier ein Einblick in den Briefwechsel.
Erklärt wurde nur die Anstftung. Nicht die Abwehr eines Verfahrens auf Enteignung,,eingeleitet durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Verantwortlich ist der Abteilungsleiter für Zivilrecht im Bundesministerium für Justiz. Es ist Dr. Peter Barth, der den den Titel eines leitenden Staatsanwaltes trägt.
Barth konnte schon früh Erfahrungen sammeln mit Enteignungen, in seiner beruflichen Laufbahn im österreichischen Justizapparat. Als er Richter am Bezirksgericht Liesing war, kam es dort zu einem spektakulären Fall von Sachwalterschaft, der gegen eine Expertin des Bundesrechenamtes geführt wurde, die Einblick in heikle Daten nehmen konnte.
Barth wurde rasch befördert. Er wurde als Richter an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestellt. In der Folge kam er ins Bundesministerium für Justiz, wo er für eine spezielle Karriere an der Abteilung für Zivilrechtssachen auserkoren wurde.
Amtsmissbrauch ist virulent
In Österreich ist Amtsmissbrauch im Justizapparat virulent. Das dokumentieren auch die Jahresberichte der Volksanwaltschaft. Es wurden hunderte Enteignungen durchgeführt. Erklärbar nur durch Korruption. Dazu erschien auf Qolumnist der Bericht:
EU-Charta der Grundrechte verletzt in Österreich
(Qolumnist, 10. 7. 2019)
Eine Anfrage sollte klären wie willkürliche Enteignungen abgewehrt werden können. Die zuständige Abteilung des Justizministeriums sollte eine Lösung bieten.
Es ging um eine simple Frage:
„Wie kann ein betroffener Bürger, ein Verfahren auf Sachwalterschaft abwehren?“
Damit Grundrechte nicht verletzt werden.
Anstiftung wird erklärt
Inhaltlich ist die Sektion I des Bundesministeriums für Justiz mit dem Thema Sachwalterschaft befasst. Mit der Zuständigkeit für Zivilrecht. Bei solchen Enteignungen kann die Justiz nicht mit dem Strafrecht argumentieren.
Denn es gibt keinen strafbaren Tatbestand, der solche Sachwalterschaften begründen könnte. Es handelt sich um Akte der Willkür und Verletzung der Grundrechte.
Die Sektion für Zivilrecht ist hauptverantwortlich für die Inhalte der Informationsbroschüre „Sachwalterschaft“, die 2014 vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben wurde. Darin wird nicht erklärt, wie ein betroffener Bürger einen Anschlag durch Sachwalterschaft abwehren kann. Vielmehr wird nur betont, dass jederzeit sogenannte „Anregungen“ auf Enteignungen bei Gericht eingebracht werden können. Auch in der lockeren „Form eines Gesprächs“.
Solche Anregungen auf Enteignung können nur als Anstiftung bewertet werden. Als eine Methode des Mobbing, die bei österreichischen Gerichten erfolgreich eingesetzt werden kann. Bisher ohne Konsequenzen für die Anstifter.
Anfrage an den Sektionschef
Georg Kathrein ist seit Anfang 2008 der Leiter der Sektion I für Zivilrecht im österreichischen Justizministerium. Kathrein wird bevorzugt für öffentliche Auftritte zum Thema Sachwalterschaft eingesetzt. Auch in der Sendung Bürgeranwalt des ORF, in der am 24. Juni 2017 ein dubioser Fall von Sachwalterschaft mit Sektionschef Kathrein diskutiert werden sollte.
Georg Kathrein, am 30. Juli 1957 in Innsbruck geboren, wurde 1984 in noch jugendlichem Alter ein Richter am Bezirksgericht Innsbruck. Bereits 1986 startete er seine Karriere im Justizministerium, wo er an Gesetzesvorhaben im Erbrecht mitwirkte.
Das Schreiben an Sektionschef Kathrein wollte die Antwort auf eine einzige und simple Frage:
„Über welche Möglichkeiten verfügen betroffene Bürger, ein solches Verfahren auf Sachwalterschaft abzuwehren?“
Lösung nicht erwünscht
Die Anfrage an Sektionsschef Kathrein über Verletzungen der Grundrechte durch Sachwalterschaft wurde von Peter Barth beantwortet, dem Leiter der Abteilung I 1, die dem Familien-, Personen- und Erbrecht gewidmet ist. Dr. Peter Barth ist Leitender Staatsanwalt.
Dr. Barth lässt in seiner Antwort keine Lösung für diese Problematik erkennen:
„Für die Bestellung von Sachwalter/innen sind in Österreich ausschließlich die
Gerichte zuständig. Aufgrund der Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist es dem Bundesministerium für Justiz als Verwaltungsbehörde verwehrt, gerichtliche Entscheidungen zu kommentieren. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, das[s] das Bundesministerium für Justiz auch keine Auskunft zu konkreten oder allgemeinen Rechtsfragen erteilen kann“.
Strafrechtlich relevante Tatbestände
Der Leitende Staatsanwalt Dr. Peter Barth wird in der Folge in einem weiteren Schreiben auf strafrechtlich relevante Tatbestände hingewiesen. Mit der Feststellung:
Es handelt sich bei dieser Frage deutlich nicht um einen Eingriff in die von Ihnen betonte „Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung“. Vielmehr um kriminell motivierte Vorgänge. Es geht um Verfahren auf Sachwalterschaft, die aus niederträchtigen Motiven angestiftet wurden: Finanzielle Motive, Gründe von Mobbing.
Doch der Leitende Staatsanwalt Barth ist an weiteren Hinweisen über den Tatbestand nicht interessiert. Er antwortete:
„Entgegen Ihrer Annahme muss ich Sie darauf hinweisen, dass die Überprüfung des
Vorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters bei Anregung
durch Dritte, unabhängig von der Motivation des Anregenden oder Antragstellers, den Gerichten vorbehalten ist“.
Dr. Barth zeichnete sein Schreiben mit „Für den Bundesminister“.
Staatsanwaltschaft ignoriert Hinweise
In einem dritten Schreiben wurde Dr. Barth gefragt, welche Maßnahmen gesetzt werden, wenn das Gericht die Unterlagen des Betroffenen komplett ignoriert und nur die Aussagen des Anstifters zur Kenntnis nimmt, der das Verfahren auf Sachwalterschaft offensichtlich aus niederträchtigen Motiven einleitete. Das Bezirksgericht leitet Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände nicht weiter. Somit geht es um die Frage nach den erforderlichen Schritten beim Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption.
Der Leitende Staatsanwalt Barth antwortete:
„Kann ich Ihnen noch die allgemeine Auskunft zum Anzeigerecht nach § 80 StPO
erteilen, wonach es jeder Person, die Kenntnis von einem strafrechtlich relevanten
Verhalten erlangt, freisteht, sich selbst an die Organe der Strafrechtspflege
(Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft) zu wenden“
Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauchs wurden bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien bereits zuvor eingebracht. Diese werden von der Oberstaatsanwaltschaft nicht bearbeitet. Es liegt keine Antwort der Staatsanwaltschaft vor.
Vom Bezirksgericht Liesing ins Justizministerium
1990 inskribierte Barth am Wiener Juridicum. Thema der Dissertation von Peter Barth war „Die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen an Minderjährigen„. Ein Thema, das auch im Zusammenhang mit dem Problemfeld Kinderpsychiatrie beachtet werden muss.
Im Jahr 2000 absolvierte Barth sein Gerichtsjahr. Danach war Barth im Justizministerium in der Personalabteilung und in der Zivilrechtssektion tätig.
Barth kam 2007 als Richter an das Bezirksgericht Liesing, wo er bis 2009 blieb. Die Leiterin des Bezirksgerichts Liesing war zu diesem Zeitpunkt Ruth Straganz-Schröfl, die spätere Leiterin der Dienstaufsicht im Bundesministerium für Justiz. Am 28. November 2008 wurde am Bezirksgericht Liesing ein Verfahren auf Sachwalterschaft eingeleitet. Gegen eine Mitarbeiterin des Bundesrechenamtes.
Der Fall Hödl
Rosemarie Hödl hatte als Sachbearbeiterin im Bundesrechenamt Einblick in sensible
Daten des Bundeshaushalts. Es erschien möglich, dass Korruption belegt werden könnte. Zeugenaussagen von Rosemarie Hödl sollten verhindert werden. Sie wurde deshalb unter Sachwalterschaft gestellt. Zur sicheren Diffamierung einer solchen Zeugenaussage wurde die Sachwalterschaft vom Gericht in Wien-Liesing im April 2009 um mehr als zehn Jahre rückdatiert.
Zu diesem Zeitpunkt war auch Peter Barth am Bezirksgericht Liesing tätig. Der prekäre Vorfall sollte ihm deshalb bekannt sein. Im Mai 2009 wurde Barth auf die Stelle eines Richters am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien ernannt. Es ist das Rekursgericht bei Verfahren auf Sachwalterschaft, das den Einspruch gegen solche Entscheidungen auf Enteignung nochmals beurteilen soll.
In der Folge wechselte Barth wieder ins Bundesministerium für Justiz. 2013 wurde Barth Abteilungsleiter. Beim Sachwalterrechtsänderungsgesetz war Barth an der Seite des damaligen Abteilungsleiters und nunmehrigen Sektionschefs Georg Kathrein als „Geburtshelfer dabei“, erzählt Barth in der Fachzeitschrift Recht aktuell im September 2015.
Compliance: Justizinterne Hinweise
Der leitende Staatsanwalt Barth hätte die Hinweise auf Missbrauch im Bereich der Rechtsprechung auch an die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter weiterleiten können (Abteilung III 6), womit das Problem an Oberstaatsanwältin Ruth Straganz-Schröfl übertragen worden wäre. Es bleibt unklar, weshalb er diese Möglichkeit in seinem Schreiben nicht erwähnt. Insbesondere da er Straganz-Schröfl doch aus seiner Zeit am Bezirksgericht Liesing kennt.
Eine weitere Möglichkeit für Peter Barth wäre: Die Abteilung III 9 einzuschalten, die Innenrevision und Compliance gewidmet ist. In der Beschreibung der Geschäftsstellen des österreichischen Justizministeriums zählt zu den wesentlichen Aufgaben der Abteilung III 9:
„Missbrauchs- und Korruptionsprävention,
Implementierung von zentralen Ansprechstellen für die Entgegennahme von
justizinternen Missbrauchs- und Korruptionshinweisen“
Laut dieser Stellenbeschreibung kann bei justizinternen Hinweisen die Abteilung III 9 erreicht werden, um einen solchen Missbrauch abzustellen.
Korrektheit statt Unabhängigkeit erforderlich
Barth, und mit ihm die Abteilung Zivilrecht des Justizministeriums, argumentiert mit der „Unabhängigkeit der Rechtsprechung“.
Es handelt sich bei der gegebenen Problematik aber nicht um „Unabhängigkeit der Rechtsprechung“, sondern um Richterliche Willkür. Es besteht der begründete Verdacht auf Amtsmissbrauch und Korruption. Solche Willkürakte müssen durch Kontrollorgane verhindert werden.
Solche Kontrollorgane sind durchaus vorgesehen und müssen entsprechend agieren. Wenn eine solche Kontrolle nicht vorgenommen wird, so bedeutet das: Es findet Manipulation statt. Da Fehlentscheidungen zugelassen werden.
Was bedeutet „Unabhängigkeit der Rechtsprechung“: Es soll die Verfolgung strafrechtlich relevanter Tatbestände nicht blockiert oder unterbunden werden. Es soll auch nicht zu Verurteilungen und Strafen kommen, wenn ein solcher Tatbestand nicht gegeben ist, was beispielsweise im Fall des Autors Stephan Templ geschah, der unter einem Vorwand zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde.
„Unabhängigkeit“ wird im österreichischen Bundesministerium für Justiz als Euphemismus verwendet für „Richterliche Willkürakte“, um die tatsächlichen Vorgänge zu verschleiern.
Was ist richterliche Willkür? Aus niederträchtigen Motiven werden Urteile gefällt: Essind finanzielle Motive und durch Korruption oder Intervention motivierte Entscheidungen.
Selbstverständlich steht eine richterliche Entscheidung in einem gesellschaftlichen Umfeld und muss auf Basis der Grundrechte stehen, die das Funktionieren derGesellschaft sichern sollen. Auf Basis eines Gesellschaftsvertrages, der den Aufbau von Kultur und Wirtschaft ermöglicht.
Richterliche Entscheidungen müssen jedenfalls von den Kontrollorganen der Gesellschaft überprüft werden. Es geht nicht um eine „Unabhängigkeit des Richteramts“, sondern stets um Korrektheit der Rechtsprechung.
Empfohlene Links:
Ohne Recht auf Eigentum (Qolumnist, 13. 7. 2019)
Österreichische Volksanwaltschaft legt Jahresbericht für 2017 vor: Erschreckende Fakten über die Verletzung von Grundrechten (Tabula Rasa Magazin, 10. 5. 2018)
Struktur der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium
(Tabula Rasa Magazin, 13. 10. 2017)
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)
© Autor: Johannes Schütz, 2019
Der Beitrag ist eine erweiterte Fassung von
Johannes Schütz: „Eine simple Frage: Ein Briefwechsel mit dem österreichischen Justizministerium über die Abwehr willkürlicher Enteignung“, in: Huffington Post Germany, 1. 10. 2017.
Zum Autor:
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter, Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Justiz, EU)..