Verletzung von Grundrechten destabilisiert die EU

In Österreich wird die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit Jahren ignoriert. Die Europäische Union wird auf diese Entwicklung in Österreich reagieren müssen. Ansonsten könnten weitere Länder in Mitteleuropa und Osteuropa bei den Grundrechten in Turbulenzen geraten.

Österreich ist ein Land, das über eine geostrategische Bedeutung in Mitteleuropa verfügt. Österreich kam wesentliche Bedeutung als Orientierung für mitteleuropäische Länder bei der EU-Osterweiterung zu. Dies beruht auf der traditionellen Rolle von Österreich in den Ländern Mitteleuropas, die bis in die Region Galizien reichte.

Auch aktuell macht die österreichische Regierung damit Propaganda, dass bedeutender Einfluss auf die Länder Mitteleuropas genommen wird.  Demnach wird durch Österreich dringend erforderliche Unterstützung beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit in den Ländern der Balkanregion und Osteuropas gegeben.


Berater bei Rechtsreform

Das Österreichische Bundesministerium für Justiz will Ländern in Südosteuropa seine “Expertise” bei der Durchführung einer Rechtsreform gewähren. Laut Justizminister Brandstetter:

„Haben wir uns allein in den vergangenen 10 Jahren in 14 Ländern engagiert.”
(
Justizminister Wolfgang Brandstetter: „Korruption gemeinsam bekämpfen“. Presseaussendung 10. April. 2014.)

Zu diesem Zweck führte der österreichische Bundesminister für Justiz in den vergangenen Jahren bilaterale Gespräche mit seinen Amtskollen u. a. in Montenegro (2010), Serbien (2014), Griechenland (2015), Moldawien (2015)., Albanien (2017).

Schon 2014 fuhren Beamte des österreichischen Justizministeriums auch in die Ukraine, um dort Einfluss auf den ukrainischen Justizausschuss und den Richtern der allgemeinen Gerichtsbarkeit zu nehmen.

Dann wurde im Juli 2015 stolz vom österreichischen Justizministerium verkündet: „Österreich unterstützt Griechenland bei der Justizreform“:

„Ich freue mich, dass unsere griechischen Amtskollegen mit uns zusammenarbeiten wollen, um ihr Rechtssystem auf moderne und nachhaltige Beine zu stellen“,  begrüßte Justizminister Wolfgang Brandstetter laut Presseaussendung vom 24. Juli 2015 die Entscheidung des griechischen Justizministers.

Im September 2015 traf der österreichische Justizminister seinen moldawischen Amtskollegen: „Brandstetter sicherte ihm dabei vor allem zu den Themen Gerichts- und Strukturorganisation sowie E-Justice Unterstützung aus Österreich zu“. 


Imperialistisches Gehabe

Besonders blasiert zeigte der österreichische Justizminister sich bei der Begegnung mit seinem Amtskollegen aus Albanien. Laut einer Presseaussendung des Österreichischen Justizministeriums vom 14. März 2017 will Österreichs Justiz Albanien beim Aufbau eines Rechtssystems nach EU-Standards fachlich unterstützen. Das sicherte der österreichische Bundesminister Wolfgang Brandstetter seinem albanischen Amtskollegen bei einem gemeinsamen Arbeitsgespräch zu.

Die Beschreibung der Audienz, die der österreichische Justizminister in einem imperialistischen Stil gewährte, klingt dann so:

“Daher komme ich der Bitte meines albanischen Amtskollegen gerne nach, die albanische Justiz mit unserer Expertise zu unterstützen“, so Justizminister Brandstetter anlässlich des Besuchs.
(“Brandstetter sichert Albanien Unterstützung bei der Justizreform zu”. Bundesministerium fürJustiz, Presseaussendung, 14. März 2014)

Eine solche Überheblichkeit der österreichischen Regierung ist in keiner Weise gerechtfertigt, angesichts des seit Jahren desolaten Zustandes des Justizbereiches in Österreich. Bereits im Juni 2017 wurde auf The European erstmals darüber berichtet:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)


Fundament der EU

Das Bekenntnis zu den Grundrechten war stets ein bestimmender Faktor des Aufbaus der Europäischen Union, die sich damit als Wertegemeinschaft versteht.

Seit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 rechtskräftig wurde, ist der Schutz der Grundrechte ein grundlegendes Element der Europäischen Union:

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte” (Art. 2, Vertrag der Europäischen Union).

Verstößt ein Mitgliedstaat dauerhaft gegen die EU-Grundrechte, ermöglicht Art. 7 des EU-Vertrags von Lissabon strenge Konsequenzen, die auch zum Entzug des Stimmrechts im Rat der Europäischen Union führen.

Die Achtung der Grundrechte in der Union ist die Voraussetzung dafür, dass zwischen den Mitgliedstaaten Vertrauen aufgebaut werden kann und auch die Öffentlichkeit Vertrauen in die EU-Politiken hat”, erklärte die Europäische Kommission in ihrer “Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte” (Brüssel, 19. Oktober 2010)

Deshalb werden selbstverständlich nur dann Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union aufgenommen, wenn das Bewerberland diese Kriterien hinreichend erfüllt. Vor einem Beitritt wird insbesondere die Grundrechtssituation eingehend geprüft.


EU muss reagieren

Da eine eklatante Verletzung der Grundrechte in Österreich gegeben ist, wird ein Eingreifen der Europäischen Union erforderlich sein. Denn in Österreich ist selbst ein ausreichender Schutz des Eigentums nicht mehr gegeben. Korruption reicht weit in den Behördenapparat.

Die Europäische Union wird die beschriebene Entwicklung in Österreich nicht tolerieren können. Der Schutz der Grundrechte im EU-Mitgliedsstaat Österreich muss wiederhergestellt werden. Auch Todesfälle im Zusammenhang mit der Methode Enteignung durch Sachwalterschaft werden noch streng zu überprüfen sein.

Die EU wird Österreich die dringend notwendige Rechtsberatung geben müssen, die für die Länder des Balkans, laut dem österreichischen Bundesministerium für Justiz, als selbstverständlich betrachtet wird.

Es muss dabei auch die Frage gestellt werden, welchen Einfluss die österreichische Justiz in den Ländern Südosteuropas nehmen will. Denn eklatante Verletzungen der Grundrechte durch Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz sind reichlich dokumentiert.

Die österreichischen „Rechtsberater“ müssen aus den Ländern Südosteuropas abziehen. Bevor weitere Länder in der Region vom Amtsmissbrauch in der österreichischen Justiz angesteckt werden.


Empfohlene Links:

EU-Charta der Grundrechte verletzt in Österreich
(Qolumnist, 10. 7. 2019)

Abschied vom Rechtsstaat: Österreichische Volksanwaltschaft legte Jahresbericht für 2018 vor
(Tabula Rasa Magazin, 1. 5.  2019)

Charta der Grundrechte bilden die Grundlage der europäischen Zusammenarbeit: Stellungnahme nach dem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel
(Tabula Rasa Magazin, 29. 7. 2018)

Kritik an der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ist berechtigt
(The European, 6. 2. 2018)

Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)

© Autor: Johannes Schütz, 2019

 

Zum Autor:
Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich“. Johannes Schütz, Medienwissenschafter, Publizist, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, investigative Publikationen (Justiz, EU).

 

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Johannes Schütz, Medienwissenschafter und Publizist, geboren in Österreich, lebt jetzt im Exil, war Lehrbeauftragter an der Universität Wien (Informationbroking, Recherchetechniken, Medienkompetenz), Vorstand des Zentrums für Medienkompetenz, Projektleiter bei der Konzeption des Wiener Community-TV, Projektleiter Twin-City-TV Wien-Bratislava, investigative Publikationen (Grundrechte, EU). Veröffentlichungen u. a. The European, Tabula Rasa. Johannes Schütz bereitet eine Buchpublikation vor: „Die Enteigner: Der größte Skandal der Republik Österreich". Homepage: www.journalist.tel www.tabularasamagazin.de/author/schuetz_johannes www.theeuropean.de/johannes-schuetz Kontakt: iinfo [at] communitytv.eu