Ursula von der Leyen (Foto: EU Kommission)
Verletzungen des Eigentumsrechts sind in Mitgliedsstaaten der EU dokumentiert. Durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung. EU-Präsidentin Ursula von der Leyen wurde um Stellungnahme angefragt. Doch Justizsprecher Christian Wigand gibt Desinformation.
Zum Karfreitag erschien im Tabula Rasa Magazin ein ausführlicher Beitrag zur Recherche in der EU:
Recht auf Eigentum wird in der Europäischen Union nicht geschützt
Tabula Rasa Magazin, 27. 2. 2024
Karfreitagsbericht 2024
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-recht-auf-eigentum-wird-in-der-europaeischen-union-nicht-geschuetzt-karfreitagsbericht-2024
Ursula von der Leyen wurde um eine Stellungnahme ersucht, als Präsidentin der EU-Kommission. Es sollte geklärt werden, welche Maßnahmen die Europäische Union für den Schutz der Grundrechte in Österreich setzen kann.
Denn in Österreich sind eklatante Verletzungen des Eigentumsrechts seit Jahren dokumentiert. Strukturen wurden aufgebaut, die willkürliche Vermögensübernahmen massenweise ermöglichen sollen. Durch entwickelte Methoden von Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung. Dies wird durch Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt.
Dazu wurden weitgehende Recherchen bei österreichischen Politikern und Behörden bereits durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im deutschen Magazin Tabula Rasa seit 2017 veröffentlicht. Es wurde gezeigt, dass in Österreich keine Lösung erwartet werden kann.
Die Anfrage wurde gesendet an Jens-Alexander Flosdorff, dem leitenden Kommunikationsberater der Präsidentin der Europäischen Kommission. Flosdorff ist auch verantwortlich für die strategische Entwicklung der Social-Media-Aktivitäten und für die persönlichen Medienaktivitäten von Ursula von der Leyen.
Flosdorff wies darauf hin, dass für Presseanfragen die Spokesperson der Europäischen Kommission zuständig ist. In der Folge wurde die Anfrage gesendet an Eric Mamer, dem leitenden Sprecher der Europäischen Kommission, sowie an Johannes Bahrke, Coordinating Spokesperson.
Christian Wigand ist der Sprecher für Justiz der EU-Kommission. Er wurde beauftragt, die Anfrage zu beantworten. Wigand arbeitete, vor dieser Tätigkeit für die Europäische Kommission, als Pressesprecher für den österreichischen Justizminister Wolfgang Brandstetter. Im Dezember 2014 wurde Wigand von der österreichischen Politik nach Brüssel gebracht.
Wigand antwortete am 15. Februar. Verzerrend erklärte er, dass ihm keine Information zu den genannten Verletzungen der Grundrechte bekannt wäre. Auch „abgesehen davon“ würde er keine Stellungnahme zu konkreten Fällen geben.
Subject: Re: Presseanfrage: Präsidentin von der Leyen
Inbox: 2024/02/15
from: <christian.wigand@ec.europa…>
to: <johannes.schuetz@journalist…>
Sehr geehrter Herr Schütz,
Sie können Folgendes einem Sprecher der Kommission zuschreiben:
Mir liegen keine Informationen zu den von Ihnen genannten Fällen vor und abgesehen davon nimmt die Kommission generell nicht zu konkreten Fällen Stellung. Das ist Aufgabe nationaler Behörden unter der Kontrolle unabhängiger Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Wigand
Spokesman for Rule of Law, Justice, Consumers, Equality
European Commission
Wigand behauptet, dass ihm keine Informationen zu solchen Vermögensübernahmen durch zivilrechtliche Angriffe vorliegen. Doch wurden in den Jahresberichten der österreichischen Volksanwaltschaft solche Übergriffe durch Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung seit zwanzig Jahren dokumentiert. Es wurde in der Anfrage an Präsidentin von der Leyen ausdrücklich auf die Berichte der österreichischen Volksanwaltschaft hingewiesen.
Als Pressesprecher des österreichischen Bundesministeriums für Justiz sollten Wigand die Berichte der Volksanwaltschaft bekannt sein. Jedenfalls liegt ihm diese Information vor.
In den Jahren seiner Tätigkeit als Sprecher für Justizminister Brandstetter waren die diesbezüglichen Berichte der Volksanwaltschaft deutlich. 2012 wurden 164 Fälle dokumentiert. Im Bericht für 2013 wurden 188 Fälle von der Volksanwaltschaft genannt.
„Ein wiederkehrender Kritikpunkt von Betroffenen und deren Angehörigen war, dass Immobilien von Sachwalterinnen und Sachwaltern ohne Zustimmung oder sogar gegen den ausdrücklichen Willen der betroffenen Personen veräußert würden. Vielfach wurde dahinter auch finanzielles Eigeninteresse der Sachwalterinnen und Sachwalter vermutet“.
(In: Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2013 an den Nationalrat und den Bundesrat. Hg. Volksanwaltschaft. Wien, 2014. S. 197).
Die Vermögensübernahmen wurden von den betroffenen Personen zwar nicht „vermutet“, wie die Volksanwaltschaft es formulieren wollte, vielmehr wurde der eindeutige Sachverhalt dargestellt. Doch bleibt, trotz dieser Manipulation der Volksanwaltschaft, die Verletzung des Eigentumsrechts deutlich erkennbar. Bis jetzt wurde keine Verbesserung bei solch willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch erzielt.
Offensichtlich ignorierte Wigand in seinen Jahren als Sprecher des österreichischen Justizministeriums diese erschreckenden Berichte der Volksanwaltschaft.
Auch Abgeordnete des österreichischen Parlaments versuchten vielfach, die willkürlichen Vermögensübernahmen zu knacken, mit parlamentarischen Anfragen an die Justizminister. Albert Steinhauser, Justizsprecher der GRÜNEN, stellte sogar fünf Anfragen zwischen 2011 und 2016. Mandatare der SPÖ zeigten bereits in einer parlamentarischen Anfrage am 31. März 2011 sich empört:
„Nachdem die parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Keck und Genossen vom 22. September 2010 betreffend Sachwalterschaft (…) bedauerlicherweise unbefriedigend beantwortet wurde, werden weitere Darlegungen und Fragen (…) zu der Problematik Sachwalterschaft in Österreich im Allgemeinen und damit ausführlicher angesprochen.“
(Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte vom 31. 3. 2011)
In dieser parlamentarischen Anfrage erkannten die Mandatare:
„Im Rahmen der Kritik wird u. a. von regelrechten Seilschaften unter Sachwaltern, Anwälten, Notaren, Ärzten, Psychologen und anderen Gutachtern gesprochen“.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgte am 31. Mai 2011. Justizministerin war Beatrix Karl, die aus der Oststeiermark stammt. Ihre Stellungnahme brachte nicht das geringste Ergebnis. Die detaillierten Fragen nach „Klüngeleien“ und Amtsmissbrauch wurden kärglich abgewehrt. Sogar die Einrichtung einer „zusätzlichen Beschwerdestelle für Geschädigte“ wurde von der Ministerin abgelehnt. Eine solche Beschwerdestelle sollte, in der Konzeption der Abgeordneten, dafür sorgen:
„dass Missstände nicht vom jeweiligen verantwortlichen Richter abgeschmettert werden“.
Zum damaligen Zeitpunkt war Christian Wigand als Sprecher der Justizministerin tätig. Die parlamentarischen Anfragen der Mandatare wurden vom österreichischen Justizministerium in einer Weise abgeblockt, die mit der aktuellen Manier von Wigand, als Sprecher der Europäischen Kommission, vergleichbar ist. In seiner aktuellen Position will Wigand offenbar in der Europäischen Kommission diesen Stil aus Wien fortsetzen, damit auch wesentlich die Stellungnahmen der EU manipulieren.
Christian Wigand wurde in Graz geboren. Auch aus seiner Heimatstadt sollten Wigand solche Übergriffe bekannt sein. Es liegen Fälle aus Graz vor. Doch handelt es sich bei den beschriebenen Verletzungen des Eigentumsrechts nicht um Einzelfälle. Das wurde in der Anfrage an Präsidentin Ursula von der Leyen deutlich betont. Es sind tausende Fälle dokumentiert.
Es wurde dafür über Jahrzehnte ein umfassendes System in der österreichischen Justiz installiert. Ansonsten wären Vermögensübernahmen durch zivilrechtliche Angriffe in diesem Stil auch nicht möglich.
Involviert sind Bezirksgerichte, Landesgerichte für Zivilrechtssachen, der Oberste Gerichtshof, der diesbezüglich legendäre Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Berater des österreichischen Bundespräsidenten für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“. Die Korruption reicht bis in das Bundesministerium für Justiz, mehrere Abteilungen decken den Amtsmissbrauch, nachweislich auch die Abteilung für Dienstaufsicht über die Richter.
Der Amtsmissbrauch findet in den österreichischen Gerichten statt und kann deshalb durch österreichische Gerichte nicht mehr bereinigt werden. Die relevanten Stellen, die dieses System decken müssen, wurden in der österreichischen Justiz eingenommen.
Österreicher besetzen Schlüsselpositionen in internationalen Organisationen, offensichtlich mit dem Ziel, diese Verletzungen der Grundrechte zu kaschieren.
Im März 2018 wurde Wolfgang Brandstetter, der ehemalige Justizminister der Republik Österreich, als Sonderberater nach Brüssel berufen. Zu diesem Zeitpunkt wurden Artikel-7 Verfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet, vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission, da Verfehlungen bei den Grundrechten konstatiert wurden. Brandstetter hatte offensichtlich die Aufgabe, wie man schon damals erkennen konnte, diese Verfahren abzuwehren.
Wigand war einst ein enger Mitarbeiter von Brandstetter. Offenbar sollte er ebenfalls in der EU zum Einsatz gebracht werden. Jetzt muss die Erklärung von Wigand, als Spokesman der Europäischen Kommission, zu den Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich, als Desinformation bewertet werden.
Zum Karfreitag erschien im Tabula Rasa Magazin ein ausführlicher Beitrag zur Recherche in der EU:
Recht auf Eigentum wird in der Europäischen Union nicht geschützt
Karfreitagsbericht 2024
Tabula Rasa Magazin, 27. 2. 2024
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-recht-auf-eigentum-wird-in-der-europaeischen-union-nicht-geschuetzt-karfreitagsbericht-2024
Ist das Kabinett des EU-Justizkommissars in Ordnung
Tabula Rasa Magazin, 22. 3. 2024
Desinformation durch die EU-Kommission ist möglich. Pressesprecher ist ein Österreicher. Bei Anfragen zu Verletzungen der Grundrechte soll er die Stellungnahme für die EU geben. Zuvor war er im Justizministerium in Wien tätig. www.tabularasamagazin.de/ist-das-kabinett-des-eu-justizkommissars-in-ordnung
Aschermittwoch:Anfrage an EU-Präsidentin
Salto, 14. 2. 2024
Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich. Totale Vermögenskonfiskation durch willkürliche Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung. Maßnahmen der EU-Kommission sind erforderlich. Präsidentin Ursula von der Leyen wurde um eine Stellungnahme angefragt
salto.bz/de/article/14022024/aschermittwochanfrage-eu-praesidentin