Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich. Totale Vermögenskonfiskation durch willkürliche Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung. Maßnahmen der EU-Kommission sind erforderlich. Ein Verfahren nach Artikel 5 des Vertrags von Lissabon gegen Österreich. EU-Präsidentin Ursula von der Leyen wurde um eine Stellungnahme angefragt.
Frau
Dr. Ursula von der Leyen
Präsidentin der Europäischen Kommission
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Ich ersuche um Ihre Stellungnahme zu gravierenden Verletzungen der Grundrechte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.
In Österreich sind ernsthafte Verletzungen des Eigentumsrechts dokumentiert. Finanziell und politisch motiviert. Dies wird durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt. Tausende Fälle. Ohne Lösung.
Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Durch Amtsmissbrauch. Ohne strafrechtliche Begründung. Zivilrechtlich durchgeführt. Mit dem simplen Argument: Zu schwach.
Darüber wurde erstmals bereits im Juni 2017 berichtet in The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)
www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich
Es wird damit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7), die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11), Freiheit der Kunst und der Wissenschaft (Artikel 13) und die Unternehmerische Freiheit (Artikel 16) verletzt.
Strafrechtlich relevante Tatbestände werden von den österreichischen Behörden nicht untersucht. Systematisch durchgeführte Recherchen bei Politikern und zuständigen Stellen zeigten, dass keine Lösung in Österreich erwartet werden kann.
Es wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
1. Welche Maßnahmen kann die EU-Kommission setzen, damit die schweren Verletzungen des Eigentumsrechts endlich aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird?
2. Welche Schritte sind erforderlich, damit die EU-Kommission ein Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags von Lissabon gegen Österreich einleitet?
3. Es ist eine akute Gefährdung von Betroffenen durch die Übergriffe gegeben. Es sind deshalb Sofortmaßnahmen erforderlich. Welche Unterstützung kann die EU-Kommission für Betroffene geben?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit besten Grüßen
Johannes Schütz
Mag. Johannes Schütz
Wien, Austria (aktuell im Ausland)
www.journalist.tel
Björn Seibert (Kabinettchef)
Jens-Alexander Flosdorff (Leitender Kommunikationsberater)
Eric Mamer (European Commission Chief Spokesperson)
Link:
Anfrage an die Präsidentin der Europäischen Kommission
Tabula Rasa Magazin, 12. 2. 2024
In Österreich sind gravierende Verletzungen des Eigentumsrechts gegeben. Maßnahmen der EU-Kommission sind erforderlich. Präsidentin Ursula von der Leyen wird um eine Stellungnahme angefragt.
www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-anfrage-an-die-praesidentin-der-europaeischen-kommission